Jobanfrage in einem Skateshop?
Hallöchen, Ich habe hier eine kleine Jobanfrage geschrieben und wollte gern das jemand der etwas Ahnung hat noch mal drüber schaut. Es handelt sich um einen Skateshop. Ich kenne die Leute dort schon mehr oder weniger, deshalb dachte ich, ich muss jetzt nicht auf die krasseste Formelle Art und Weise schreiben. Sagt mir doch bitte ob ich falsch liege, was ich verbessern kann und was eventuell noch fehlt. Keine dummen Kommentare bitte.
***Hallo liebes Hilight-Team,
im moment besuche ich die 11. Klasse eines Wirtschaftsgymnasium, habe jedoch nun einen Ausbildungsplatz gefunden, der erst im September beginnt. Ich habe viel nachgedacht und bin zu dem Entschluss gekommen, das es wenig Sinn für mich macht, die Schule bis zum Schuljahresende weiterhin zu besuchen. Stattdessen würde ich gerne Arbeiten gehen, auch um etwas Erfahrung damit zu sammeln. Ich bin ein großer Fan des Bordsports, vor allem Snowboarden. Ausserdem ist ist euer Laden mein „Highlight" in der Umgebung und kaufe selbst auch gern dort ein. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und wissen, ob ihr überhaupt Jobs anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
mein Name*
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Elfi96/1444748245_nmmslarge.jpg?v=1444748245000)
Grammatikfehler/ Rechtschreibung ist nicht korrekt. Von daher würde es Sinn machen, weiterhin die Schule zu besuchen und erst ab Juli einen Job anzutreten, ehe du die Ausbildung beginnst. Meiner Einschätzung nach wird der von dir angeschriebene AG das auch so sehen und dir gar keinen Job anbieten. LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Elfi96/1444748245_nmmslarge.jpg?v=1444748245000)
Ich bin nicht frech, sondern vllt nur zu faul, jeden Fehler anzukreiden. Du bist doch noch in der Schule, folglich müsste es dir leicht fallen, Fehler in deinem Text zu erkennen. Ich würde dich doch mit der Berichtigung nur bloßstellen. Aber bitte, wie du möchtest.
Hallo liebes (Hilight) Highlight-Team,
im (moment)
Moment besuche ich die 11. Klasse (eines)
des Xxx- Wirtschaftsgymnasium, (habe) werde jedoch
(nun) ab September eine(n) Ausbildung(splatz) (gefunden, (der) die erst im September beginnt)
beginnen. (Ich habe viel nachgedacht und bin zu dem Entschluss gekommen, das es wenig Sinn für mich macht, die Schule bis zum Schuljahresende weiterhin zu besuchen. / Grammatikalisch grausam. Zudem interessiert sich ein potentieller AG einem feuchten Kehricht um deine Entschlüsse.)
Stattdessen würde ich gerne (Arbeiten) arbeiten (gehen, auch), um (etwas) Erfahrungen (damit) im Berufsleben zu sammeln. Ich bin ein großer Fan des Bordsports, vor allem Snowboarden (der letzte Satzteil ist voll Käse, weil da was fehlt. ). Ausserdem ist ist euer Laden (die Bezeichnung ist im dem Fall abwertend) mein „Highlight" in der Umgebung und kaufe selbst auch gern dort ein. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und wissen, ob ihr überhaupt Jobs anbietet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke, dass du deine Faulheit überwinden konntest. Trotzdem geht das freundlicher, ich habe meine eigenen Fehler nicht gesehen weshalb ich die Frage hier überhaupt gestellt hab. Grammatik hat eben noch die zu meinen stärken gehört...tut mir leid für meine Unmenschlichkeit. Und der Laden heisst 'Hilight', genau so geschrieben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würd erst mal nachfragen ob sie Jobs anbieten bevor Du das in der "Bewerbung" tust, damit kommen wir direkt zum wesentlicheren Punkt.
Sofern Du unter 18 bist, bist Du, je nach Bundesland in dem Du lebst eh noch schulpflichtig. Dort zu arbeiten anstatt die Schule zu besuchen würde dann also eh nix werden...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Soweit wie ich jetzt recherchiert habe, ist man 10 Jahre Schulpflichtig. Ich habe die mittlere Reife letztes Jahr gemacht. Ich dachte, man darf nur nicht 'nichts' machen wenn man noch u 18 ist. btw ich bin 17
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das mit den 10 Jahren ist so nicht richtig. Nach den 10 Jahren Schulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht.
Wie gesagt, es kommt auf das Bundesland an in dem Du lebst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Land
Beginn
AlterDauer
Jahre(1)
Baden-Württemberg
[5]5–6
9: 4 Jahre Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht
oderbis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird
odereinjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig)
oderBesuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG)
oderBesuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule
(2)
Bayern
[6]5–6
9 (zusätzlich 3 Jahre Berufsschulpflicht oder ein Berufsvorbereitungsjahr oder bis zum 21. Lebensjahr)
(3)
Berlin
[7]5–6
10 (§ 42 Berliner SchulG
[7])
(4)
Brandenburg
[8]5–6
10 (§ 39 BbgSchulG, Links s. u.)
Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das
18. Lebensjahr vollendet
(5)
Bremen
[9]6–7
12 (§ 54 Brem. Schulgesetz)
(6)
Hamburg
6–7
9 (Berufsschulpflicht für zwei Jahre oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)
(7)
Hessen
[10]6–7
10 Jahre Vollzeitschulpflicht, oder 9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht (§ 49 SchulG G-V).
(8)
Mecklenburg-Vorpommern
6–7
Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet (§ 42 SchulG M-V)
(9)
Niedersachsen
[11]5–6
grundsätzlich 12 Jahre (zusätzlich
Berufsschulpflicht für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses,
Verkürzungen sind möglich, wie z. B. 9 Jahre und ein
Berufsvorbereitungsjahr oder unter gewissen Umständen bis zum 18.
Lebensjahr bei mind. erfolgreichem Hauptschulabschluss)
(10)
Nordrhein-Westfalen
[12]5–6
10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei
G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne
Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler
18 Jahre alt wird (§§ 37, 38 SchulG NRW)
(11)
Rheinland-Pfalz
[13]5–6
12 (§ 7 SchG) oder weniger (§ 60 Abs. 2 SchG)
(12)
Saarland
6–7
9
(13)
Sachsen
6–7
9 (Vollzeitschulpflicht) und 3 (Berufsschulpflicht) (
§ 28
Abs. 2 SchulG)
(14)
Sachsen-Anhalt
[14]6-7
endet nach 12 Jahren, 9 Jahre Vollschulzeitpflicht, danach wenigstens 1 Jahr berufsbildende Schule oder Vergleichbares
(15)
Schleswig-Holstein
6–7
9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr
(16)
Thüringen
[15]5–6
9 Jahre Vollzeitschulpflicht (verlängerbar
um bis zu 2 Jahre), danach Berufsschulpflicht bis zum Berufsabschluss,
längstens bis Vollendung des 21. Lebensjahres
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Grundsätzlich besser geschrieben, als diese Standarttexte die so oft verwendet wereden, würde ich glatt so abgeben. Diese Standartbewerbungen kann kein Chef, oder Personaler mehr sehen.
"Von daher würde es Sinn machen, weiterhin die Schule zu besuchen".
Das finde ich allerdings ganz schön frech. Stattdessen wäre es Hilfreicher meine Fehler aufzuzeigen ;)