Job vor Stellenantritt kündigen wegen ungutem Bauchgefühl?

3 Antworten

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Dein Bauchgefühl sagt dir schon, was richtig ist.

Wenn du nicht umziehen müsstest, würde ich sagen probiere es einfach.

Du brauchst dich nicht unfair zu fühlen, das machen die Arbeitgeber auch so.

Wann würdest du denn umziehen? Nach der Probezeit?

Vielleicht könntest du erstmal ein paar Tage, sprich in der Probezeit arbeiten und dann sagen, nee ist nicht dein Ding.

Wenn du eine Alternative hättest, wäre es besser. Schlecht brauchst du dich nicht fühlen. Ich kenne Leute, die ihre Stelle nicht angetreten sind, da sie auf den letzten Drücker eine Zusage von einer besser bezahlten Stelle bekommen haben. Dann haben die ihren Vertrag aufgelöst.

Dass die Stelle schlechter bezahlt und weiter weg ist, ist erst mal kein Ausschlusskriterium. Dass du nach Monaten nachgerückt bist, kommt vor. Ist mir auch schon passiert. Wenn die Chancen gut stehen, dass du eine neue Stelle findest, kannst du dich weiter bewerben.

In den allermeisten Verträgen ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt unzulässig, das frühste was du also vermutlich machen kannst wäre eine Kündigung am 1. Arbeitstag - und dann müsstest du die (vermutlich 2 Wochen) restliche Zeit noch durchziehen sofern dich der AG dann nicht freistellt.

Ich persönlich habe auch einmal vor Stellenantritt gekündigt und es wurde ein Bruttomonatsgehalt Entschädigung verlangt (war so im AV geregelt).

Woher kommt das ungute Gefühl - kann es ggfs. damit zusammenhängen dass du noch nicht weißt was dich erwartet und etwas kalte Füße bekommst sobald es nun langsam ernst wird?

Was wäre denn deine alternative sofern du eine hast?
Ich glaube ich würde es mir zumindest mal 3 Monate ansehen, innerhalb der Probezeit kannst auch du relativ schnell gehen wenn dir etwas nicht passt.

jedoch ist der Lohn tiefer als beim letzten Job und ich müsste umziehen

Darauf hattest du während deiner Bewerbung ja direkten Einfluss und hättest ablehnen können. Nach der Unterschrift ist ein nachverhandeln schwierig und hinterlässt sicherlich keinen sonderlich guten ersten Eindruck. Das mit dem Umzug dürfte auch vorher bekannt gewesen sein und war bei der Unterschrift kein Ausschlusskriterium für dich - warum ist es nun eins?

andererseits will ich aber nicht mit einem unguten Gefühl starten.

Das kann die Aufregung sein, hatte ich auch schon mehrfach und legt sich dann (bei mir) Erfahrungsgemäß innerhalb der ersten 2-3 Wochen.

Alles Gute!


Familiengerd  11.06.2021, 18:22
In den allermeisten Verträgen ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt unzulässig

Woher willst du das denn wissen - bei weit über 40 Mio Arbeitsverhältnissen in Deutschland?!?

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lordrvn  13.06.2021, 01:23
@Familiengerd

Sorry, das war eine Vermutung. In allen meinen Arbeitsverträgen die ich bisher hatte war so eine Klausel enthalten

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