Job kündigen, weil Ausbildung bald beginnt?

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Es gibt einen nachwirkenden Krankenversicherungsschutz, wenn Du innerhalb von 1 Monat nach dem Ende eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ein neues krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehst oder Dich arbeitslos meldest.

Wenn Du also zum 15.07. kündigst und am 01.08. ein Ausbildungsverhältnis beginnst, bist Du in dieser "Lücke" krankenversichert!

Deine Frage

Oder muss ich bis zum 31.Juli dort arbeiten?

kann man also mit "Nein" beantworten.

Du hast aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld während dieser "Lücke", wenn es keinen objektiv wichtigen Grund für die Kündigung zum 15.07. gibt, Du die Arbeitslosigkeit bis zum 31.07. "schuldhaft" also selbst herbeigeführt hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht