Job finden mit 13?

1 Antwort

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht enge Grenzen vor. Grundsätzlich soll man erst ab 15 Jahren arbeiten können. Davor sind nur leichte Tätigkeiten gegen Entgelt möglich.

In Paragraph 2 Abs. 1 Kinderschutzverordnung heißt es: Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden

1.mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,

2.in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit

a)Tätigkeiten in Haushalt und Garten,

b)Botengängen,

c)der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,

d)Nachhilfeunterricht,

e)der Betreuung von Haustieren,

f)Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,

3.in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei

a)der Ernte und der Feldbestellung,

b)der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

c)der Versorgung von Tieren,

4.mit Handreichungen beim Sport,

5.mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes leicht und für sie geeignet ist.


latifa08 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 08:47

Was wäre z.b mit Babysitten ? Habe mal gehört das man pro std. 12€ bekommt (Mindestlohn) aber wenn man Jahre lange Erfahrung hat mehr bekommt usw. ginge das auch ab 13 oder eher nicht

0
torboso  13.09.2024, 08:59
@latifa08

Die o. g. Liste ist abschließend. Im Übrigen würde der Mindestlohn hier nicht greifen (Paragraph 22 Abs. 2 MiLoG).

0
cafibone  13.09.2024, 08:46

Besser kann man es nicht sagen …

Babysitten (fremde Kinder aus fremden Haushalten) mit 13 J. ist Straftat

2