Jemanden Anzeigen wenn er mein Eigentum nicht raus gibt?
Hallo..das klingt jetzt vielleicht ein bisschen doof aber als ich noch mit meinem freund zusammen war, habe ich ein Kuscheltier was mir sehr am Herzen liegt bei ihm vergessen. Da wir eine Fernbeziehung hatten konnte ich es allerdings noch nicht abholen. Jetzt haben wir schluss gemacht und er will es mir nicht mehr wieder geben. Meine frage ist jetzt: kann ich ihn deswegen anzeigen?
4 Antworten
Hi,
kannst Du schon, aber die Sache wird höchstwahrscheinlich eingestellt. Wenn Dir das Kuscheltier so wichtig ist: Ein Schreiben vom Anwalt kurz aufsetzen lassen, wo hervorgeht, dass weitere Schritte eingeleitet werden, wenn er das Kuscheltier nicht rausrückt.
Da erschrecken sich schon einige und er wird es Dir höchstwahrscheinlich rausrücken...
LG
Wenn du bei deiner Anzeige darauf hinweist, dass es aus deiner Kindheit ist und für dich sehr große Bedeutung hat und dazu ein ärztliches oder therapeutisches Attest beifügst aus dem hervorgeht, dass bei nicht Zurückerhalt du sehr großem Leidensdruck ausgesetzt bist, der den Verlauf einer bestehenden psychischen Krankheit vertiefen könnte, oder es zu erwarten wäre dass eine solche Erkrankung entstehen könnte, wird dein Anliegen nicht eingestellt.
Weil jeder Staatsanwalt weiß dass er dann der Schuldige ist, wenn du erkrankst und er verklagt werden kann... dann knüpft er sich lieber den tatsächlichen Verursacher vor!
Du darfst anzeigen, wen du willst. Immer und überall.
Aber das wirst du wahrscheinlich nur mit einem Anwalt klären können und ob du dafür Geld ausgeben möchtest, das musst du wissen...
Selbst mit einer Strafanzeige müßtest du noch zusätzlich eine Klage auf Herausgabe initiieren. Insofern kannst du ihm gleich den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, denn eine Strafanzeige würde wohl kaum verfolgt werden.
Ja Das ist Aneignung fremden Eigentums
Ok danke.