Jemand erstellt gefälschtes Facebook-Konto und veröffentlicht die Telefonnummer desjenigen, Facebook reagiert nicht, was tun?

1 Antwort

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Beschwerde wegen Urheberrecht kann ich nicht einreichen, das muss der Besitzer tun

Ein Urheberrechtsverstoß liegt hier darüber hinaus auch überhaupt nicht vor.

Wie kann es sein, dass Facebook nichts dagegen macht?

Facebook bzw. Meta hat schlich nicht genügend Mitarbeiter, um sich um alle Probleme adäquat kümmern zu können. Der Betroffene sollte hier selbst etwaige Veröffentlichungen von privaten Informationen melden und sich ggf. manuell an den Support wenden.

Darüber hinaus ist es natürlich zu empfehlen, sollte jemand widerrechtlich Zugang zu dem Facebook-Konto der Person erlangt haben, dass der Betroffene Strafantrag stellt. Die Chance auf Erfolg ist hier zwar leider gering, aber versuchen kostet nichts.

LG


verreisterNutzer  15.12.2023, 05:54

Es geht um das hier https://www.gutefrage.net/frage/mir-wird-alles-zuviel-und-ich-kann-nicht-mehr-hilfe-holen-darf-ich-nicht-was-kann-ich-tun

Ich habe das Profil gefunden, da der Fragesteller irgendwo hier seinen Klarnamen angab. Der Hacker lässt ihn so aussehen, als sei er politisch rechts und als provozieren er andere Leute. Mittlerweile gibt es sogar ein 2. Profil davon, ich nehme an, der Hacker hat damit ein Unterprofil erstellt. Dort wird deine Telefonnummer veröffentlicht. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das im Rahmen des Legalen ist

ruhrgur  15.12.2023, 07:52
@verreisterNutzer

Ist es auch nicht, aber mit Urheberrecht hat das nichts zu tun. Wenn Daten der Person ohne ihr Einverständnis verbreitet werden, kann sie hiergegen zivilrechtlich klagen; Facebook muss diese Daten im Übrigen löschen, tun sie dies nicht bzw. nicht zeitnah, kann ein Bußgeld fällig werden. Eine Straftat liegt darüber hinaus vor, wen die Person durch das Veröffentlichen der Daten in Gefahr gebracht wird (§ 126a StGB).

verreisterNutzer  18.01.2024, 00:05
@ruhrgur

Der Fragesteller von der Frage erwähnte bereits, dass er psychisch am Ende sei. Zahlt das?

ruhrgur  18.01.2024, 00:32
@verreisterNutzer

Nein, das ändert am Sachverhalt nichts. Darüber hinaus muss der Betroffene sich hier selbst kümmern, ein besonderes öffentliches Interesse ist nicht gegeben, das eine Verfolgung von Amtswegen rechtfertigen würde.

ruhrgur  06.02.2024, 20:02
@verreisterNutzer

Im Strafrecht gibt es keine Störerhaftung, du kannst für nichts verurteilt werden, was du nicht vorsätzlich getan hast, sofern nicht die Fahrlässigkeit mit Strafe bedroht ist – was hier nicht der Fall ist.