Ist Trading eine Erwerbstätigkeit?
Zählen die Kapitalerträge vom Trading auch als Erwerbstätigkeit ? Oder spricht man nur von einer Erwerbstätigkeit beim Hauptberuf oder zB Minijob?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Das versteh ich so, dass Diene Frage aus der Überschrift mit Nein zu beantworten wäre.