Ist Polizei und Justiz das ähnliche?

4 Antworten

Die Polizei ist kein Teil der Justiz. Sie untersteht nämlich dem jeweiligen Innenministerium und nicht dem Justizministerium.

Mit Justiz wird häufig die judikative Aufgabe verstanden, also die rechtsprechende Gewalt durch Richter. Allerdings nimmt die Justiz auch exekutive Aufgaben bspw. durch Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und den Justizvollzugsanstalten wahr.

Polizei ist klassisch Teil der Exekutive.

Es erfolgt aber eine Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Justiz.

Als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft haben Polizeivollzugsbeamte jedoch den Anordnungen der StA Folge zu leisten, soweit es ihre Eigenschaft als Ermittlungspersonen betrifft (vgl. § 152 Abs. 1 GVG).

Die StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und entscheidet über die Durchführung der Ermittlungen, die von der Polizei ausgeführt werden.

PVB sind bei weitem aber nicht die einzigen Ermittlungspersonen der StA. So können auch Zollbeamte und sogar Förster Ermittlungspersonen der StA sein. Auch Steuerfahnder sind Ermittlungspersonen der StA.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft
  • Polizei ist die Exekutive. (Ausführende / vollziehende Gewalt)
  • Justiz die Judikative. (Recht sprechende Gewalt)
  • Regierung die Legislative (Gesetzgebende Gewalt)

Also nein, ist nicht beides das selbe.

Prinzip der Gewaltenaufteilung. Lernt man in der Schule.


YvonneM2508  01.09.2024, 09:00
Justiz die Judikative. (Recht sprechende Gewalt)

Justiz ist strenggenommen nur die Kurzform für den Geschäftsbereich des Justizministeriums.

Durch die Gerichte nimmt die Justiz natürlich judikative Aufgaben wahr, allerdings gibt es bei der Justiz auch sehr viele exekutive Aufgaben.

Bspw. Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und Justizvollzugsanstalten sind gleichzeitig Exekutive und Justiz.

Regierung die Legislative (Gesetzgebende Gewalt)

Das stimmt nicht, das Parlament ist Legislative.

Die Regierung ist Exekutive, genauer gesagt Gubernative.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/glossarentry/DE/E/Exekutive

Also nein, ist nicht beides das selbe.

Damit hast du aber natürlich völlig recht.

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Als Franke mit deutscher Schulbildung solltest du die Gewaltenteilung in der Schule durchgenommen und verstanden haben .

Also weißt du, dass das eine die Judikative und das Andere die Exekutive ist .

Das Prinzip der Gewaltenteilung ist in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verankert. Danach wird die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt

Und dass jemand der der Rechtsprechung angehört (Richter, Staatsanwaltschaft) Nachts keine Streife fährt und Einbrecher fängt solltest du selber eigentlich kapieren?

Was steht denn nun in deinen deutschen Pass als Einreisestempel?

Justiz ist hier kein genauer Begriff. Da die Polizei nicht nur zur Gefahrenabwehr sondern auch zur Strafverfolgung tätig wird, könnte man sie zur Justiz zählen.

Die Gewaltenteilung kennt aber den Begriff "Justiz" nicht sondern nur

1. Exekutive (vollziehende Gewalt)

2. Judikative (rechtsprechende Gewalt) und

3. Legislative (gesetzgebende Gewalt).

Die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft gehören zur Exekutive, die Gerichte zur Judikative.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung