ist meine gebetswaschung gültig?

3 Antworten

wenn das wundsekret raus fließt

Blut bricht nicht das Wudu, schau hier. Eiter gilt als unrein:

Bestimmte Dinge verunreinigen Körper oder die Kleidung, sodass diese rituellen Unreinheiten entfernt werden müssen. Auch Plätze können verunreinigt sein, sodass etwa das Ritualgebet (Salāt) dort nicht erlaubt ist.
Als rituell unreine Substanzen angesehen sind unter anderem:
Menschlicher Urin
Kot
Ejakulat (zumindest gemäß der hanafitischen Rechtsschule[2])
Eiter
Erbrochenes
der Speichel eines Hundes, auch dessen feuchte Schnauze
das Schwein als Ganzes
tote Tiere sowie das Fleisch nicht halal geschlachteter Tiere
alkoholische Getränke[3]
Zu Beachten ist jedoch: Welche Substanzen letzten Endes konkret nadschis sind und welche nicht, wird von den Rechtsschulen unterschiedlich beantwortet. Nicht alle der oben beispielhaft aufgeführten Dinge werden von allen diesen unbedingt als nadschis klassifiziert. So wird der Hundespeichel in der malikitischen Rechtsschule beispielsweise nicht als rituell unrein (nadschis) betrachtet.[4]
Befinden sich am eigenen Körper oder an der getragenen Kleidung rituelle Unreinheiten, dann ist beispielsweise das Gebet (Salāt) nicht gültig. Zumindest innerhalb der hanafitischen Rechtsschule existiert jedoch die Ansicht, dass eine begrenzte Menge an Unreinem das Gebet nicht ungültig macht. Dies wäre der Fall, wenn die flüssige rituelle Unreinheit an Körper und Kleidung (z. B. Hundespeichel) insgesamt höchstens der Fläche eines Kreises mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm entspricht. Ist jedoch mehr Unreinheit vorhanden, so wäre das Ritualgebet (Salāt) damit nicht gültig.[5]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nadsch%C4%81sa#Rituell_unreine_Substanzen

soweit ich weiß darf man seine haare tönen/färben solange die farbe nicht schwarz ist

Schau:

Ideal zum Färben von Bart- und Haupthaar sind rötliche und dunkle Farbmischungen auf pflanzlicher Basis (z.B. Henna). Das Färben mit schwarzer Farbe ist hingegen nicht zulässig.
Dazu berichtet Dscha'bir Ibn Abdullah (r.a.) Folgendes:
"Man brachte Ebu Quhafeh (den Vater Ebu Bekrs) am Tage der Eroberung Mekkas (vor den Propheten) und sein Haupt und sein Bart waren schlohweiß. Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.s.): "Ändert diese (Haar- bzw. Barthaarfarbe) mit einem (Färbe)Mittel, aber nehmt kein Schwarz."
Nach Ebu Yusuf (rah.) ist es erlaubt, dass sich Eheleute füreinander die Haare schwarz färben.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 51.

Solange es kein Blut ist müsste es gültig sein. Und Haare tönen ist sowieso nicht erlaubt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Music34 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 01:00

soweit ich weiß darf man seine haare tönen/färben solange die farbe nicht schwarz ist

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Nein, deine gebetswaschung ist gülitg