Ist hier listenhund mit drin?
Hallo Undzwar habe ich diesen Welpen über den Tierheim aufgenommen er ist nun seid 3 Wochen bei uns und hat sich schon super in die Familie integriert.
das Tierheim meinte das es ein mischling ist jedoch nicht ganz bekannt ist was alles drinn ist.
wir waren vor kurzem beim Tierarzt um ihn zu checken ob alles soweit gesund ist bei ihm da meinte die tierärztin da könnte evtl. Amstaff, oeb oder pitbull Terrier drinn sein.
ich bin ein großer Fan dieser rassen jedoch wär bei Amstaff oder pitbull das Problem das ich dann gewisse Auflagen erfüllen müsste.
was sagt ihr wonach sieht er aus ?
wie groß wird er ca ?
er ist zurzeit 13 Wochen alt und 11kg schwer
2 Antworten
Die Tierärztin könnte recht haben. Es könnte aber auch ein Herdenschutzhund mit drin sein....
Wenn du es genau wissen willst, lasse einen DNA-Test machen.
natürlich hat die Tierärztin recht, das sieht auch 'n Blinder ;-))
der weiß doch ganz genau, dass er da einen Listenhund-Mischling an der Leine hat. sucht hier nur Bestätigung...
Hallo,
warum tust du jetzt so "unschuldig"??
Bereits vor 55 Tagen hast du diesen Hund doch ausgesucht und auch geschrieben, dass die Mutter ein Mischling mit einem OEB ist.
Dass gerade die Aussage "OEB" gerne einen Listenhund verschleiern soll - ist nun wirklich kein Geheimnis.
Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, sind solche Mixe erlaubnispflichtig und mit bestimmten Auflagen belegt.
In NRW gelten als Kreuzungen mit Listenhunden alle Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Es ist also deine Aufgabe, entweder durch einen beglaubigten Gentest bzw. ein entsprechendes Phänotyp-Gutachten zu beweisen, dass dein Hund KEINE Listenhund-Mix ist.
Machst du das nicht und der Hund wird kontrolliert (das kann jederzeit schnell passieren!), dann schützt dich deine "Unwissenheit" nicht vor den Konsequenzen - und die können sehr herbe sein.
Und dies gilt z.B. auch bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Viele Versicherungen versichern solche Hunde nur zu erhöhten Prämien. Meldet man den Hund also "falsch" an und es kommt zu einem Schadensfall, bei dem sich herausstellt, dass der Hund doch zu den "Listenhunden/Mixen" gehört, dann entfällt der Versicherungsschutz - und du, als Halter, bleibst auf den gesamten, u.U. sehr sehr hohen, Kosten sitzen.
aha - und was genau ist damit an meiner Ausführung unrichtig?
Du hast den Hund vom Veterinäramt übernommen (schon merkwürdig, weil die gar keine Hunde vermitteln - aber egal) - somit hat eine amtliche Behörde dir diesen Hund übertragen. Du hast ihn also nicht entgegen gesetzlicher Bestimmungen (landeshundeverordnung NRS) einfach mal so angeschafft.
Wesensteste werden nie vom Veterinäramt durchgeführt! Sondern von eigens dafür abgestellten Hundetrainern.
Hundesteuer ist Gemeindesteuer - da kann jede Gemeinde selbst bestimmen, wie viel sie verlangt. Es gibt durchaus viele viele Gemeinden in NRW, die eine sehr deutlich erhöhte Hundesteuer für Listenhunde/gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen verlangen.
Nicht ganz richtig. Ich wohne in NRW und habe einen Bulli Border mix, übernommen vom Veterinäramt.
Wesenstest... Der erste negativ. Durchgeführt vom Veterinäramt.
Hund heute... Gut sozialisiert, keine Gefahr mehr. Hundesteuer 84 Euro jährlich. Inkl Empfehlung mir mehr Hunde zur Pflege zu überlassen.
Der Pflege Hund heißt Lucky und bleibt bei uns