Ist Fake-News-Verbreiten strafbar?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Kommt drauf an 92%
JA 8%
NEIN 0%

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Kommt drauf an

"Kommt drauf an" ist für Juristen IMMER die richtige Antwort.

Den Begriff Fake News gibts nicht im Strafgesetzbuch.

Aber in vielen Fällen ist das möglicherweise verbunden mit:

Volksverhetzung (StGB 130)
wozu auch Leugung der Taten des Nazi Regimes gehört.

falsche Verdächtigung (StGB 164)

Aufruf zu Straftaten (StGB 111)

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (StGB 86)

Woher ich das weiß:Recherche
Kommt drauf an

Wenn du direkte Personen nennst, das geht nicht.

Zb Herr Maier hat gesagt, xy.

Das geht nicht.

Kommt drauf an

Manchmal fand man heraus, dass vermeintliche Fake- News dann doch der Wahrheit entsprachen

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich sehr für (nationale) Politik

ANDERS: Die ganze Welt lebt unbewusst in einer Lügen-Blase. Alles was in dieses Weltbild nicht passt, wird als Fake bezeichnet. Auch die Wahrheit Gottes. Die Welt bestraft diese Wahrheit und deren Prediger. Bis sie selber von Gott bestraft wird.