ist es verboten wenn man strom von hausflur aus bekommt!

11 Antworten

Der verbrauchte Strom aus dem Hausflur wird in der Regel in der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt. Wenn du also den Strom aus dem Hausflur zu dessen Reinigung benötigst (z.B) dann ist das sicherlich nicht verboten. Wenn du die Leitung aus der im Hausflur befindlichen Steckdose für deinen Privatgebrauch (z.B. zum Fernsehen) benutzt könnte durchaus Ärger auf dich zukommen, wenn das einer deiner Hausmitbewohner o.ä. mitbekommt. Vorsichtig sein, fällt unter Stromdiebstahl, je nach Umstand

die anderen haben es ja schon hinreichend gesagt.... der stromdiebstahl ist und bleibt eine straftat. du betrügst dich ja auch letztendlich selbst... wegen der höheren nebenkostenabrechnung lol

es ist übrigens sogar verboten strom mit erlaubnis des steckdoseneigentümers zu bezihen... der netzbetrieber macht hier sein monopolrecht geldtend...das heißt selbst wenn der nacbar so lieb ist, und dir erlaubt, deinen kühlschrank in seine steckdose zu stecken, kann es ärger geben...

ganz ehrlich gesagt, ich bin auch nicht begeistert über eine solche regelung... aber ersteres würde ich wenn ich es sehe auch mit rabiaten mitteln verteidigen.

ich wohne zum glück nicht auf miete, aber wenn ich es würde, und so einen stecker im flur sähe, ich würde eisekalt das kabel abschneiden und den stecker raus zihen (in dieser reihenfolge) lol

lg, anna

der Strom vom Hausflur ist eine Gemeinschafts abrechnung der jeder Mieter ein teil bezahlen muss. sollte in der Nebenkosten aufgeführt seinUnd nur für den gebrauch z.B Hausmeister oder Reinigungsservice z.B Saugen Bohren kleine Arbeiten usw.

Und nicht für den Eigenbedarf.

Das ist Betrug und Strafbar.


abibremer  25.06.2011, 11:31

strafbar ja, aber kein "betrug".

0

Im eigenen Hausflur kannst Du in der Hinsicht machen, was Du willst. Bei fremden Steckdosen bzw. bei solchen Steckdosen, die über Gemeinschaftszähler (z.B. im gemeinschaftlichen Treppenhaus) laufen, ist das Diebstahl.

Stromkreis im Hausflur ist Allgemeinstrom.

Diesen anzuzapfen gilt als Diebstahl.

Die Hausgemeinschaft zahlt somit Deinen Verbrauch.