Ist es schlimm wenn man sich gegenseitig und freiwillig sexuelleberührt wenn wenn mann noch unter 15 ist?

6 Antworten

Man Muss, zumindest in Deutschland, nur 14 sein, ab 14 kannst du, bis auf bestimmte Ausnahmen, mit Menschen in jedem Alter über 14 sex haben. Und selbst wenn z.B einer 13 ist, und der andere 15, dann wird das von Gerichten in der Regel nicht bestraft.


Leon2571  18.08.2024, 00:26

Naja ne.

Falls das raus kommt dann hat sich wie in dein Beispiel der 15 jährige strafbar gemacht. Man darf gesetzlich ab 14 sex haben. Wenn eine Person die 14 oder über 14 ist, mit einer Person die unter 14 ist Geschlechtsverkehr hat, ist das strafrechtlich Belangbar

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jort93  18.08.2024, 00:33
@Leon2571

Nicht unbedingt. Da gibt es eine Ausnahme.

Lies mal StGB § 176 Absatz 2...

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Sprich, wenn das Mädchen 13 ist, und der junge 14 oder 15, und er sie nicht ausgenutzt hat oder so, wird da quasi jedes Gericht von einer Strafe absehen. Weil eben der Reifegrad und alter ähnlich sind.

Es ist nicht erlaubt, aber es wird in der Regel nicht bestraft.

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jort93  18.08.2024, 00:41
@jort93

Wenn natürlich der junge 15 ist und das Mädchen 4, ist das was anderes, klar. Das wird sicher bestraft.

Aber solange es nur 1, 2 und manchmal sogar 3 oder 4 Jahre(Jungs kommen später in die Pubertät, 12 jähriges Mädchen kann ähnlich reif sein wie so mancher 16 jähriger junge) unterschied sind, ist es in der Regel kein Problem.

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Cornsnake94  18.08.2024, 00:22

Vor allem ein Punkt ist, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn es beide wollen, wird es gar nicht vor Gericht landen

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jort93  18.08.2024, 00:27
@Cornsnake94

Der Spruch ist aber leider völlig falsch. Zumindest im Strafrecht.

In einem Strafrechtsverfahren ist der Staat selbst der Kläger. Eine Person die dagegen klagt, braucht es nicht.

Jeder der das mitbekommt kann anzeige erstatten(nicht klagen), und dann muss der Staat erstmal von Amtswegen aus ermitteln.

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Nein wenn Ihr beide es wollt, Probiert euch aus selbst wenn Ihr Sex hättet wäre das auch okay, es gibt nichts was dagegen spricht.

Probiert aus soviel ihr es mögt sammelt Erfahrung alles gute und viel Glück 🍀

Aufpassen bei mir war es fast ähnlich und eine Woche später hat sie nen anderen gebumst

Da ist nichts schlimm dran. Weitermachen und genießen.

wie weit unter 15 denn ?
wir hier auf GF wollen euch da zu nix hinschubsen, nur wenn beide beteilgte Personen min. 14 sind, kann man auch die Klamotten weglassen.

wer keinen Sex will und/oder mit Verhütung noch unsicher ist, möge natürlich besser doch angezogen bleiben, denn es würde durchaus zu mehr verleiten, wenn ihr hüllenlos aneinander Gefallen findet.