Ist es möglich bei einem Einkaufspreis von 1,35€ die Ware für 1,99€ anzubieten?

8 Antworten

Bei Aldi und Lidl nicht, die verlangen 1,37 und machen Gewinn. Die gesamten Transport-, Raum- und Personalkosten sind bei denen mit etwa 4 % Preisaufschlag abgedeckt. Ein kleiner Fachhändler geht davon kaputt.

Es ist erstmal nicht verboten. Allerdings musst Du schon mal nachrechnen ob Du das willst.

1,99 € incl MwSt = 1,67 € tatsächlicher Verkaufspreis (bei 19% MwSt) der Rest wird als Steuer an den Staat abgeführt.

Der Netto Handelsspanne bei deinem Beispielartikel beträgt also nur knapp 24% oder absolut gesehen 32 Cent.

In einem normalen Einzelhandelsgeschäft mit einer durchschnittlichen Struktur von Raumkosten, Personalkosten u.s.w. ist das als Durschnittsaufschlag zu wenig. Insbesondere bei so einem niedrigpreisigen Artikel. Kaufen viele Kunden nur diesen einen Artikel und den auch nicht in großer Stückzahl, dann wird das am Ende wohl eher nicht aufgehen.

Auf jeden Fall muss man bei einer so geringen Handelsspanne für ordentlich "Drehzahl" und sehr geringe Kosten sorgen, sonst bleibt es ein Zuschussgeschäft.

Der größte Posten bei den Kosten sind auch im Handel die Personalkosten. Wenn man also niedrige Kosten will, dann sind die Personalkosten der erste Ansatzpunkt.

Wenn du dem Kunden kein Kundenskonto einräumst, selber einen großzügigen Liefererskonto-Prozentsatz bekommst, keine oder nur geringe Bezugskosten hast, geringe Handlungskosten hast und nur einen geringen Gewinn pro Stück für dich selber einräumst, dann ist das eventuell möglich.

Hallo,

möglich ist das schon. Ob es aber sinnvoll ist, ist wieder was anderes. Da wird eher kaum ein Gewinn übrigbleiben. Also braucht es da dann schon irgendeine Art quer Subvention.

LG

Guten Morgen, kann man machen aber dann verdient man nichts, solltest das doppelte nehmen, lieben Gruß