Ist es gemein, wenn ich ein FSJ mache und mein Papa dadurch weiterhin Kindergeld zahlen muss?

6 Antworten

Du verwechselt hier Kindergeld von der Familienkasse mit Unterhalt von den Eltern.

Wenn dein Vater eine neue Frau und minderjähriges Kind hat und schon Unterhalt für deine Schwester zahlt, wird bei dem Nettoeinkommen wohl für dich nichts mehr übrig bleiben.

Denn zumindest Unterhalt für minderjährige Kinder geht vor.

Außerdem würde dein Taschengeld auf deinen Bedarf angerechnet, da könnten im Monat wie bei einer Azubivergütung pauschal 100 Euro Freibetrag bleiben, bei 500 Euro blieben dann angenommen 400 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Dir stünden dann, wenn ein Unterhaltsanspruch durch den freiwilligen Dienst bestehen würde und Du nicht mehr im Haushalt deiner Mutter leben würdest theoretisch 930 Euro Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu.

Hättest dann Anspruch auf das Kindergeld von derzeit 250 Euro und dein anrechenbares Taschengeld von angenommen 400 Euro käme auch noch dazu.

Dann würdest Du auf etwa 650 Euro anrechenbares Einkommen kommen, dir würden dann theoretisch noch 280 Euro bis zu den 930 Euro fehlen.

Ein möglicher Unterhaltsanspruch müsste außerdem ab der Vollendung des 18 Lebensjahres aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet werden und darum muss sich das Kind ab der Vollendung des 18 Lebensjahres selber kümmern.

Wie erklärt gehen vorrangige Ansprüche vor und wenn die Eltern dann nicht mehr leistungsfähig sind, weil sie auch einen Selbstbehalt haben, wirst Du leider leer ausgehen.

Könntest dann, würdest Du alleine wohnen, versuchen vorrangig auf Antrag Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu bekommen, dafür muss man aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Käme das nicht in Betracht, bliebe nur noch Bürgergeld vom Jobcenter.

Im Internet findest Du für Wohngeld und Bürgergeld kostenlose Rechner.

Besteht der Unterhaltsanspruch auch während der Zeit, in der ein BFD abgeleistet wird? Wie beurteilt das Familienrecht diesen Fall?

Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern ist das Fehlen einer eigenen Lebensstellung. Wer zur Schule geht oder eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, hat diese noch nicht. Anders ist es, wenn ein Zivildienst, ein Wehrdienst oder ein Freiwilligendienst abgeleistet wird. Denn hier hat das Kind schon vor Abschluss seiner Ausbildung eine eigene, von den Eltern nicht abgeleitete Lebensstellung erreicht. Wird ein BFD oder ein FSJ gemacht, so hat das Kind damit eine originäre Lebensstellung eingenommen.

Dennoch bedeutet die Ableistung des BFD nicht automatisch, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Viele BFD-Einsatzstellen stellen dem Freiwilligen keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung. Das war auch schon bei einigen Zivildienststellen so. Dort ist die Rechtsprechung zu einem Teil davon ausgegangen, dass die Eltern dann den Wohnbedarf abdecken müssen. Andere Gerichte haben hinsichtlich des FSJ unterschieden: Wenn das FSJ bei einem Volljährigen nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, so hat das volljährige Kind für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Anders ist es, wenn das FSJ der Vorbereitung des Studiums, etwa eines Medizinstudiums dient. Dann ist ggf. ein Restunterhaltsanspruch vorhanden. Ob die Analogie Zivildienst und FSJ allerdings tragfähig ist, kann angezweifelt werden. Denn beim Zivildienst handelte es sich um eine Pflicht. Das FSJ ist hingegen eine freiwillige Angelegenheit.

Kindergeld bekommt der Erziehungsberechtigte bei dem du lebst vom Staat!

Du meinst Unterhalt schätze ich. Dein Vater muss diesen Unterhalt bezahlen bis du einne Abgeschlosse Ausbildung hast oder über 27 bist soweit ich weis.


ariesxx 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 22:38

ups, ja sorry meine Unterhalt! Danke für die Antwort!

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Hier geht es ja nicht um das Kindergeld, sondern um Unterhalt.

Und die Frage ist ja generell, ob er tatsächlich zahlen muss.

Denn hier tun sich mehrere Fragezeichen auf:

Du bist volljährig und der Unterhalt wurde neu berechnet? Denn auch deine Mutter ist ja ab 18 zum Barunterhalt verpflichtet. Zudem stehst du im Unterhalt ja auch erst auf Rang 4. Du schreibst dein Vater wohnt mit Frau und Kind zusammen. Beide gehen dir ja schon mal im Unterhalt vor.

Dazu kommt, was du ggf. bei einem FSJ bekommen würdest. Denn das gilt als Einkommen bis auf 100 EUR, genauso wie das Kindergeld.

Und einen Auszugswunsch müssen die Eltern ja ohnehin nicht finanzieren. Also würdest du von Seiten der Mutter, sollte die leistungsfähig sein, keinen Anspruch auf Bargeld haben, wenn sie dir Zuhause Kost und Logis gewährt.

Und mit 2000 EUR netto wäre dein Vater dir gegenüber eh nicht leistungsfähig. Denn sein Selbstbehalt dir gegenüber liegt bei 1750 EUR und das Kind welches bei hm lebt geht dir eh vor. Vielleicht auch die Ehefrau, wenn sie ihren Bedarf nicht selbst decken kann.

Also wie kommst du darauf, dass er was zahlen muss? Hier solltest du erstmal deinen Anspruch gegen die Eltern errechnen lassen. Dazu kannst du, solltest du unter 21 sein, das Jugendamt bemühen.

Und für ein Studium wäre ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen.

Wie du nun auf die 250 EUR kommst ist unklar.

Und "gemein" ist es nicht, wenn man einen Unterhaltsanspruch hat, den man realisieren kann. Ob das bei dir allerdings der Fall ist, ist eben fraglich.

Dein Vater hat ein Kind gemacht, dann kann er auch dafür finanziell aufkommen, solange wie nötig. Er scheint sich ja auch wenig zu kümmern, also was musst du dich um seine Finanzen kümmern.


Kessie1  01.07.2024, 07:53

Und was ist mit der Mutter? Und ist der Vater überhaupt leistungsfähig? Bei dem angenommenen Einkommen und einem weiteren Kind Zuhause welches dem FS im Rang vorgeht, sieht es nämlich ganz und gar nicht danach aus.

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Stellwerk  01.07.2024, 08:26
@Kessie1

"Und was ist mit der Mutter?"

Die hat Kost, Logis gestellt und offensichtlich die Erziehungsarbeit geleistet.

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Kessie1  01.07.2024, 08:28
@Stellwerk

Mit der Volljährigkeit ist das allerdings irrelevant. Denn ab dann ist auch sie zum Barunterhalt verpflichtet. Das kann sie dem Kind als Kost und Logis anbieten, aber nur solange es Zuhause lebt.

Es erscheint mir so, als wenn Viele immer noch denken, dass Vati der "Zahlesel" bleibt und die Wenigsten sich klar machen, dass ab 18 eben andere Spielregeln gelten.

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Pharmaengel  01.07.2024, 08:36
@Kessie1

Der Unterhalt endet nicht mit 18, sondern nach der ersten Ausbildung oder dem ersten Studium und da wird ein FSJ sicher auch dazu zählen.

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Kessie1  01.07.2024, 08:43
@Pharmaengel

Ich habe nie anderes behauptet.

Dein Vater hat ein Kind gemacht...

Es geht um die Aussage zum Vater! Aber auch die Kindsmutter ist eben zum Barunterhalt verpflichtet ab 18. Und es muss doch ohnehin erstmal die Leistungsfähigkeit beider Eltern geprüft werden!

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Pharmaengel  01.07.2024, 09:08
@Kessie1

Ich denk diesem Kind gehts primär ausgeklammert nur um den Beitrag des Vaters, was der macht. Das dieses Kind trotzdem weiterhin finanzielle Hilfe von der Person erhalten wird, sie auch bisher auch gekümmert hat, wird obligatorisch sein. Da braucht es sich nicht informieren, da es weiß, dass da finanzielle Hilfe kommen wird ohne Probleme. Also sie weiß, dass die Mutter auch aufkommen muss und wird, ohne es im Internet zu erfragen. Was den Vater angeht, weiß sie nicht und ob er muss.

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Kessie1  01.07.2024, 09:17
@Pharmaengel

Und genau das ist eben falsch!

Ab 18 muss der Unterhalt neu berechnet werden, da nun auch die Kindsmutter zum Barunterhalt verpflichtet ist. Zudem muss natürlich auch festgestellt werden ob überhaupt Bedarf besteht.

Wenn das volljährige Kind noch bei einem Elternteil lebt, dann steht es diesem frei den Barunterhalt als Naturallunterhalt anzubieten. Das Ganze hat aber nichts damit zu tun, dass auch die Kindsmutter in die Berechnung mit einfließt!

Und selbstverständlich kann das Kind seine Forderungen auch nur an den Vater stellen, muss aber dessen Haftungsanteil belegen! Die Mutter kann also nicht ausgeklammert werden. Und es würde zudem ja auch den Unterhaltsbetrag verfälschen, den ein Elternteil zu tragen hat, wenn man den Anderen völlig unberücksichtigt lassen würde.

Sollte es diesbezüglich zu einem Verfahren kommen, müsste das volljährige Kind eben auch das Einkommen der Mutter darlegen.

Und das ist eben was Viele nicht verstehen wollen, dass Mutti nun auch ran gezogen wird. Junge Leute denken, nur weil sie dort wohnen und Mutti ja nicht belasten wollen, könnte man sie eben unter den Tisch fallen lassen.

Es geht also um den Haftungsanteil und generell um den Bedarf! Und wenn FS schreibt, dass Papi um die 2000 EUR netto hat, aber noch ein Kind Zuhause, dann darf man davon ausgehen, dass Papi eh nicht leistungsfähig ist! Denn sein Selbstbehalt liegt bei 1750 EUR bereinigtem Netto! Und bereinigt bedeutet auch, dass vorrangige Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen sind! Und wenn das volljährige Kind schon durch das FSJ 500 EUR hat plus dem Kindergeld, dann müsste Papi eh nur max. 39 EUR zahlen, wenn er denn leistungsfähig wäre in Stufe 1, wovon hier nicht mal ausgegangen werden kann.

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Pharmaengel  01.07.2024, 09:30
@Kessie1

Na aber das wird doch schon irgendwer dann berechnen. Der Person hier geht es doch nicht darum, woe hoch der Unterhalt ist, sondern ob der Vater überhaupt zahlungspflichtig ist.

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Kessie1  01.07.2024, 09:41
@Pharmaengel
Na aber das wird doch schon irgendwer dann berechnen. 

Ne, das wird es eben nicht. Wenn in diesem Fall der Vater nicht drüber stolpert und fröhlich weiter zahlt, obwohl er es nicht müsste ist das natürlich sein Problem. Aber es ist eben Aufgabe des Kindes den Bedarf und die Haftungsanteile berechnen zu lassen.

Und FS geht ja offensichtlich davon aus, dass Papi weiterzahlt.

Denn die Frage lautete ja:

Meine Frage ist jetzt, ob es doof von mir ist ein FSJ zu machen und er für dieses eine Jahr weiterhin Kindergeld zahlen muss?

Und genau das ist eben ungeklärt (abgesehen davon dass FS von Unterhalt redet und nicht vom Kindergeld ;-)), ob Papi überhaupt leistungsfähig wäre bzw. das Kind seinen Bedarf nicht eh selbst decken kann.

Für ein FSJ wären die Eltern in der Theorie ja zum Unterhalt verpflichtet. Denn da geht die Rechtsprechung eh dahin, dass ein FSJ mittlerweile auch dann anerkannt wird für einen Unterhaltsanspruch auch wenn es für die folgende Ausbildung nicht nötig wäre. Das war früher anders. Heute geht es den Gerichten eher um das Erlangen sozialer Kompetenzen...

Für FS stellt sich ja gar nicht die Frage ob Papi auch in der Praxis zahlen muss anhand seiner Leistungsfähigkeit und den noch zu ermittelnden Bedarf.

Und Papi zahlt derzeit wohl sogar 250 EUR. Müsste er das aber tatsächlich? Vielleicht weckt FS nun schlafende Hunde und / oder Papi stolpert mal selbst drüber, dass eine Neuberechnung vorgenommen werden muss.

Aber wer weiß schon, ob die Angaben des FS so überhaupt stimmig sind. Vielleicht sind die 2000 EUR ja sogar das bereinigte Netto. Und vielleicht sind die 250 EUR auch der berechnete Haftungsanteil, was aber keinen Sinn macht, weil FS seinen Bedarf zum großen Teil nachher mit dem FSJ selbst decken kann.

Wie dem auch sei:

Fakt ist, dass ab 18 auch das Einkommen des anderen Elternteils heran gezogen werden muss um den Haftungsanteil zu benennen.

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