Ist es erlaubt (makeup herstellung)?

4 Antworten

Zu den ganzen bisherigen Antworten

Immer wenn ich eine solche Frage lese, schau ich mir zunächst auch mal frühere Fragen an. Du warst vor einigen Tagen recht enthusiastisch mit einem Produkt.

Da du mit der Absicht auf einen möglichen Gewinn handelst, benötigst du zunächst ein Gewerbe. Und zwar bevor du tätig wirst. Desweiteren kann man in dieser Konstellation nur dazu raten, eine fundierte Beratung für eine Existenzgründung zu besuchen, beispielsweise bei der IHK danach googeln. Es geht nicht nur um Steuern und Kosten. Wichtig sind beispielsweise auch Versicherungen, denn was passiert wenn du Kosmetikartikel verkaufst und in einem speziellen Fall eine Kundin eine heftige allergische Reaktion darauf hat. Was passiert, wenn du Mischungen verwendest, die verbotene Bestandteile enthalten uvm. uvm. Das kann durchaus teuer werden.

Das bedeutet, du musst dich auch absichern, das bedeutet du musst dir überlegen, wie du einen kostengünstigen Vertrieb/Produktion aufbaust, das bedeutet positiv aber auch, dass weitere Möglichkeiten bestehen könnten, wie z.B. dass Ausgaben usw. absetzbar sind.

Ja wird man schon dürfen, aber dazu musst du auch ein Gewerbe anmelden für die Steuern und das Produkt testen lassen damit es nicht giftig etc ist.


styvthiniii 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 06:39

Danke

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