Ist es erlaubt im Bikini in der Stadt rum zu laufen?
Also auf csd oder internationaler huren Tag demos laufen viele sehr freizügig bis spetziel rum und keiner beschwert sich. Ausserhalb solcher Veranstaltungen habe uch es auch schonmal mit einem Rock oder hotpans mit bikini oberteil gewagt irgendwohin zu gehen. Bisher ohne probleme. Aber darf man das gesetzlich oder habe ich bisher nur glück gehabt? Oder dürfte ich sogar im bikini z.b von a nach b gehen? Ist mir schon klar das ich in gewisse lokalitäten wie geschäfte, restaurants etc dann eventuell wegen Hausrecht nicht mehr rein komme (wobei das mit bikini oberteil und untenrum rock oder hotpans meistens noch ganz gut funktioniert hat). Aber wenn ich z.b nur von Zuhause wohin laufen möchte, zufuß, wo es eben kein pfoblem ist so zu erscheinen, wird es dann ein problem sein so auf der Straße zu laufen?
11 Antworten
Es gibt kein Gesetz, dass in Deutschland irgend eine Kleiderordnung vorschreibt. Du könntest theoretisch auch ganz nackt durch die Stadt gehen.
Was einige vermuten (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist es ganz klar nicht, dass setzt nämlich zum einen eine sexuelle Handlung voraus (da reicht nackt sein nicht) und zusätzlich den Vorsatz zu provozieren (§ 183a StGB). Selbst das kann man nicht unterstellen. Man könnte allenfalls darüber streiten, ob es angemessen ist.
In diesem Falle käme potentiell §118 Ordnungswidrigkeitengesetz in Frage (Belästigung der Allgemeinheit, früher als "grober Unfug" bekannt). Aber das ist ein alles und nichts Paragraph. Danach wurde auch schon das Stören öffentlicher Gelöbnisse der Bundeswehr oder das Vollspritzen von Fußgängern durch rücksichtsloses Autofahren bestraft.
Der Paragraph soll alles abdecken, dass gesetzlich eigentlich nicht geregelt ist, aber wo es um Verhaltensweisen geht, die grob gegen anerkannte Regeln von Sitte, Anstand und Ordnung verstoßen und zwar in einem Ausmaß dass die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet oder belästigt und zugleich die öffentliche Ordnung dadurch beeinträchtigt wird. Nach diesem Paragraphen wurde zwar bereits völlige Nacktheit mit Geldbuße bestraft, aber ich denke bei einem Bikini wird das eher schwierig. Wobei da trotzdem vor Gericht viel Interpretationsspielraum bleibt.
Aber unabhängig davon gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man überhaupt bekleidet sein muss, geschweige denn, dass eine konkrete Kleiderordnung vorgeschrieben ist.
Allerdings können Dir alle möglichen Einrichtungen im Rahmen ihres Hausrechtes so den Einlass verweigern.
Nein. Nicht zwangsläufig. (steht übrigens sogar so in Deinem Artikel... 😉)
Dazu muss die Nacktheit zwangsläufig in einem sexuellen Kontext stehen. Nun kenne ich die "Fälle Wittig" nicht. Aber die meisten Nacktwanderer die verurteilt werden, werden in der Regel nicht danach bestraft, sondern nach §118 OWiG, wenn sie überhaupt bestraft werden.
Der hat meistens posiert. Habe ihn selbst mal dabei sehen. Vor über 30 Jahren. Da kann damals jemand von der Eisdiele am Marktplatz und hat ihn ne Eis gebracht und er sollte doch verschwinden. Denn er würde die Kunden vertreiben.
Ja, ich weiß. Aber wenn man weiß, dass man sogar nackt sein dürfte, dann erübrigt sich auch die Frage nach dem Bikini. Ich zitiere mich mal aus meiner Antwort selbst: 😉
Aber unabhängig davon gilt tatsächlich: es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man überhaupt bekleidet sein muss, geschweige denn, dass eine konkrete Kleiderordnung vorgeschrieben ist.
In der Stadt sollten die primären Geschlechtsteile schon bedeckt sein, weil sonst jemand vom Ordnungsamt das als Belästigung der Allgemeinheit nach Par. 118 OWiG ansehen könnte. Selbst wenn eine Frau, die oben ohne läuft, letztlich vor Gericht Recht bekäme, so hätte sie doch zunächst den Ärger mit der Behörde. Vor 2 Jahren erging es einer Französin in Berlin an der "Plansche" so und sie klagt jetzt in 2. Instanz auf 10.000 € Antidiskriminierungsgeld (in 1. Instanz war sie unterlegen) gegen das Ordnungsamt.
Aber der Fragestellerin ging es ja um die Situation im Bikini und da sind wir uns einig, dass das okay ist.
Das ist ganz einfach zu beantworten, Wenn es nicht verboten ist, dann ist es erlaubt. Es könnet höchstens dazu führen, dass Dich ein Polizist anhält und Dir sagt, es sei hier verboten, was wohl sehr selten ist. Es gibt zwar einige Orte (Badeorte) wo die Behörden das gehen im Dorf, der kleinen Stadt im Badekleid explizit verboten haben, da viele Touristen über die Stränge gehauen haben. Aber selbst habe ich das am Meer noch nie erlebt, auch bei uns in der Schweiz an unseren Seen und in unseren Dörfern ist es nicht verboten. In Grösseres Städten schaut auch niemand um sich wenn Du so gehen würdest. - Bei Streetparties wie der CSD, Streetparade etc. kannst Du auch nackt gehen solange Du Dich einigermassen normal verhälst und nicht mit öffentlichem Sex auf der Strasse provozierst..
Erlaubt ist es im öffentlichen Raum, allerdings nicht angemessen. Und Geschäfte und Lokale können - und werden - Dich auffordern, dieses zu verlassen und angemessen bekleidet wieder zu kommen.
Naja was "angemessen" sprich"moralisch" ist oder nucht ist mir ehrlichgesagt latte, sollange es gesetzlich erlaubt ist. Es ist heiß, ich fühle much so wohl und sehe gut aus, wers "unangemessen" findet soll einfach weg schsuen und due klappe halten, es tut niemandem weh, daher sind mir die empfindlichkeiten fremnder leute da reichlich egal ehrlichgesagt.
Tja, eine Gesellschaft funktioniert aber eben nur, wenn man in angemessenem Umfang auch auf Befindlichkeiten Dritter Rücksicht nimmt, möchtest Du nebenbei mit Sicherheit auch ... ist eher ein Zeichen großer Unreife. Und wie gesagt: Jenseits des öffentlichen Raumes ist Schluss mit lustig, da wird man das ziemlich sicher nicht akzeptieren.
Wie gesagt mein körper meine entscheudung. Mir ist warm unfd das reicht als grund. Am strand fühlt sich desswegen auch niemand gestört, was ändert sich auf der straße? Nichts. Daher sind mir irrelevante befindlichkeiten frembder leute tatsächlich latte, denn wie gesagt. Es schadet ihnen nicht. Und da mur persönlich egal ist wie leute rum laufen, sollanfe ihre genitalien bedeckt sind, fordere ich mir das gleiche recht eben auch ein. Punkt.
Hat übrigens nichts mit unreife sondern mit tolleranz und akzeptanz, leben und leben lassen zu tun.
Ach ja ps, rewe und diverse supermärkte haben mich schon mit bikini oberteil + rock rein gelassen. Ist auch nicht jeder so verklemnt wie du. Lol
Gesetzlich gibt es wenige bis keine Grundlagen. Es kann allerdings sein, dass Leute sich belästigt fühlen. in dem Fall darf zur Widerherstellung des Friedens und der öffentlichen Ordnung die Polizei und oder das Ordnungsamt dich auch auffordern, den Plaz zu verlassen oder dich angemessener zu kleiden.
Ähnliches gilt für ALLE! privaten einrichtungen. egal ob restaurant, Tante-Emma-Laden oder Kaufhauskette. Hier hat der Hausherr, das muss nicht der Eigentümer sein, es kann auch ein Angestellter sein. das Recht, Leute, die ihm nicht passen, des Hauses zu verweisen. Nur wenn es um Alter, Geschlecht, Religion, Hautfarbe etc. geht, darf er das nicht. Aber "Die Frau im Bikini irritiert die anderen Kunden" ist Grund genug.
lg, Anna
Dass sich jemand belästigt fühlt, reicht nicht aus. Das Verhalten des anderen muss auch geeignet sein, einen vernünftigen Menschen zu belästigen. Man kann nicht allein auf das Gefühl einer einzelnen, möglicherweise besonders empfindlichen Person, belästigt worden zu sein abstellen. Wenn jemand im Bikini herumlaufen, ist das m. E. nicht der Fall, da der Bikini ja alles bedeckt, was in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden sollte.
Das ist so nicht ganz korrekt. z.B. im Falle eines Kaufhaues KANN der Hausherr oder dessen Vertretung frei entscheiden.
Ich meine nicht das privatrechtliche Hausrecht und das hat die Fragestellerin ja auch selbst schon berücksichtigt ("ist mir schon klar ..."). Aber das Ordnungsamt darf sich beim Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht allein darauf stützen, dass eine einzelne Person angibt, sich belästigt zu fühlen
Nein, das dürfte keine Probleme geben, es ist ja alles Entscheidende bedeckt. Die Frage wurde von Michaela1994NRW vor 9 Jahren fast gleichlautend schon einmal gestellt und die Antworten lauteten alle, ja das ist erlaubt.
Nackt sein ist schon Erregung öffentlichen Ärgernisses.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ernst_Wilhelm_Wittig