Ist es eine Strafttat ein 400 Euro Handy zu finden und zu behalten?

4 Antworten

§ 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Im Prinzip ist jeder Fund im Wert von mehr als 10 € meldepflichtig. Wie oft das tatsächlich erfolgt, ist etwas anderes.

Das wäre Unterschlagung.

ja, ist Unterschlagung