Ist eine zitierte Beleidigung strafbar?


27.07.2024, 23:22

PS: Ich weiß, das die Frage vielleicht nicht ganz so schlau war. Jedoch befand ich mich in einer Situation, in der ich meine Wut nicht kontrollieren konnte.

5 Antworten

Der "Leihe" heißt Laie :)

Es kann durchaus eine unterschwellige Beleidung und somit strafbar sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das kommt auf die ganz genaue Situation an, allem voran deine Intention.

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Dabei muss eben nichtmal ein Schimpfwort benutzt werden. Wie Osterkarnigel bereits schon angedeutet hat, ist das Dutzen ein relativ bekanntes Beispiel. Da geht es nicht darum, dass du ein einziges Mal das Wort "du" sagst, sondern dass man es beispielsweise provokant oder trotz mehrmaliger Aufforderung, es zu unterlassen, macht.

Genauso kann ebenfalls deine Aussage eine Beleidigung sein. Es ist natürlich keine Beleidigung wenn es wirklich als ehrliche Frage gemeint war. Aber ich glaube wir wissen beide, dass diese Aussage nicht als ehrliche Frage gemeint war, sondern als "indirekte" Beleidigung. Was natürlich eine Beleidigung wäre.

Ich kann mich auch nicht hinstellen und einen auf "Hat Ihnen schonmal jemand gesagt, dass sie ein Arschgesicht haben?" oder "Andere Leute würden sie jetzt als Hurenssohn bezeichnen, aber ich natürlich nicht" machen und mich dann damit rausreden dass ich die Person ja nicht so genannt hätte. In diesen Fällen ist es halt ziemlich eindeutig wie es gemeint war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie

fireforreal7945 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 03:17

Ich wollte ihn nd beleidigen ich war wütend aber ich kann nix dafür hab ja auch nh Diagnose dafür es tut mir ja leid im Nachhinein aber ich kann mich nd mehr bei ihm entschuldigen jz :((

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fireforreal7945 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 03:14

Aber es war ja eine ernstgemeinte Frage aus Interesse weil ich wissen wollte inwieweit Polizisten davon wissen

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KimahriXIII  28.07.2024, 03:19
@fireforreal7945

Wenn es wirklich so war, war es keine Beleidigung. Wobei ich natürlich nicht die ganze Situation kenne.

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Kann durchaus als Beleidigung ausgelegt werden. Im Falle der Polizei kann es schon eine Beleidigung ausgelegt werden die Person zu Dutzen statt zu Siezen.

Hier wird eindeutig die Intention bewertet unabhängig von dem was eigentlich gesagt wurde.


fireforreal7945 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 23:25

Naja meinte schon das ich Grad alle hasse weil naja Situation war kagge und Psyche und so aber die Frage sollte nd beleidigend sein

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Osterkarnigel  27.07.2024, 23:27
@fireforreal7945

wie gesagt im Falle von der Polizei oder anderen öffentlichen Personen muss man vorsichtig sein. Am Ende ist es immer eine einzelfallentscheidung.

Ich würde aber vermuten das wenn überhaupt nur zur ANklage gebracht wird wenn andere dinge dazu kommen.

Aber das weiß ich natürlich nicht.

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Ob etwas eine Beleidigung ist oder nicht, ist von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Eine Beleidigung muss nicht direkt geäußert werden, auch ein Zitat, wie in deinem Beispiel, kann selbstredend als Beleidigung ausgelegt werden, ebenso wie bspw. Verklausulierungen (bei ACAB ganz klassisch bspw. „All Cats are Beautiful“ oder „acht Cola, acht Biet“).

Obgleich ich es tatsächlich sehr ulkig finden würde, wenn man jemandem „Du dummes Ar*chloch!“ ins Gesicht brüllt und dann versucht sich damit rauszureden, dass man nur spontan Kinski rezitieren wollte :'D

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

ACAB ist grundsätzlich nicht strafbar, gegenüber einem einzelnen Polizisten geäußert kann es aber strafbar sein. Bei einer strafbaren Beleidigung könntest du die Strafbarkeit natürlich nicht vermieden, indem du die Beleidigung indirekt äußerst, solange der Betroffene noch erkennt , dass er gemeint ist. Hängt aber natürlich immer auch vom Kontext und den jeweiligen Umständen ab.