Ist eine Zirkulationsleitung in einem Einfamilienhaus Pflicht.

5 Antworten

Hallo fratiwu,

bei einem Leitungsvolumen von 3,2 l hat Dein Installateur recht.

Zitat: "Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 sagt jedoch, bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist das Leitungsvolumen egal und es ist eine Kleinanlage."
Falsch! Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 sagt unter Pkt. 5.4.3, auch bei Kleinanlagen und Rohrleitungsinhalten größer 3 Liter ist eine Zirkulationsanlage erforderlich.
Such mal im Netz unter "3-Liter-Regel".

Bei Deinen Überlegungen solltest Du auch die Ausstoßzeit berücksichtigen.

MfG
heizlast

Rein vom Komfort her ist eine Zirkulationsleitung natürlich schon besser. Man hat sofort wenn man aufdreht warmes Wasser und spart sich natürlich auch die 3 Liter Wasser die man jedes mal in den Abfluss läßt. Pflicht gibt es keine, aber auch aufgrund der Legionellen ist es fein wenn man sie hat. Wir bauen sie mittlerweile auch Standardmäßig mit ein.

Also, nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 ist die Zirkulationsleitung für Einfamilienhäuser tatsächlich keine Pflicht. Jedoch hat nach Trinkwasserverordnung jeder die Pflicht seine Anlage so zu bauen, das es nicht zu einer Verkeimung kommen kann.

3,2 Liter bei einer Dusche die regelmäßig genutzt wird stellen bei korrekter Rohrdimensionierung meines Erachtens nach keine hygienischen bedenken dar.

Zu beachten ist dann jedoch, dass wenn die Leitung 3 Tage lang nicht genutzt wurde, die gründlich zu spülen ist (im Idealfall mit >75°C).

Die Frage die Ihr euch stellen solltet ist eigentlich nicht ob dies Pflicht ist, sondern ob euch eure Gesundheit das wert ist.

Bitte auch berücksichtigen, es geht hierbei um Bakterienbefall und nicht nur um Legionellen. Das wird immer gerne vergessen.

Und zum Stromverbrauch, eine moderne Zirkulationspumpe für ein Einfamilienhaus benötigt weniger als 25W Strom. Das verbrauchen die meisten Fernseher bereits im Standbybetrieb.

Zur rechtlichen Lage:

Wenn der Installateur entgegen der Planung und ohne Vorankündigung die Zirkulationsleitung installiert hat, dann ist das zwar nett von Ihm, jedoch hat er eigentlich keine Berechtigung diese Leistung abzurechnen (wäre ja noch schöner).

Mann könnte sich, da die Leitung ja bereits verbaut ist, auf einen kleinen Obolus einigen. Jedoch sollte die Auslegungsberechnung sowie der Funktionsnachweis vorgelegt werden (Funktionsnachweis = Temperaturunterschied vom Trinkwarmwasserspeicheraustritt bis Eintritt Zirkulation darf nicht >5°C betragen. Der Speicher muss hierfür mindestens auf 60°C aufgeheizt sein). Kann er diese Leistungen nicht erbringen, so kann er nicht nachweisen, dass die Zirkulationsleitung fachgerecht installiert wurde und sollte diese kostenfrei zurückbauen oder nachbessern.

sowas kann keine Pflicht sein, weil das zu erhöhtem Energieverbrauch führt. Der Vorteil einer Zirkulationsleitung besteht darin, dass du sofrt warmes Wasser hast, also nicht Laufen lassen muss. Der Nachteil ist, es kostet Geld, weil das Wasser permanent rumgepumpt wird.

lasst sie doch einbauen wen ihr sie später doch einbauen müsst müßt ihr alles auseinnander reißen und und dann einbauen die schönnen neuteille wieder kaputt machen