Ist eine Steckdosenleiste mit einem Eurostecker und drei Eurosteckdosenplätze erlaubt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass die 2,5A nicht überschritten werden, liegt in deiner Verantwortung. Es steht ja extra dabei. (Bei Amazon in der Beschreibung)... SchuKo-Leisten dürfen ggf auch nur mit 2kW oder 2,4kW belastet werden, trotzdem kann man Geräte anschließen, die in Summe diese Leistung locker überschreiten. Diese Leisten werden auch an Stromkreisen mit 16A Absicherung betrieben... Also warum sollte die hier nicht zulässig sein? Du musst eben drauf achten, was Du anschließt...


heilaw 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 16:27

Ich frage nicht wegen mir, weil ich das nutzen will. Diese Frage hat sich für mich aus dieser Frage ergeben.

https://www.gutefrage.net/frage/dreifachsteckdose-an-diesen-verteiler#comment-333541144

Kann denn so ein Teil ein CE zeichen tragen?

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RareDevil  11.02.2022, 16:33
@heilaw

Die hab ich teilweise zumindest gelesen... CE könnte sie bekommen. Sie ist zumidnest berührungssicher.. Die SchuKo-Leisten bekommen ja auch CE, auch wenn sie nur bis 2kW belastet werden dürfen... Wenn es drauf steht, wird dem Anwender die Verantwortung in die Schuhe geschoben. Die Leiste erfüllt dann wohl die Bedingungen, dass sie kenntlich gemacht wurde, was man darf und was nicht. Der Anwender ist ja dann nicht mehr unwissend... Wahrscheinlich steht es auch noch mal in der Anleitung/Beipack. IMmerhin soll man die VOR Benutzung sorgfältig lesen und aufbewahren... 😁 Spätestens dann muss der Anwender sich Gedanken machen. Denke, damit ist die Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung (sofern nicht sowieso gefälscht) erfüllt. Aber ich kenne mich mit dem ganzen Zulassungsprozess und den Voraussetzungen für eine CE-Kennzeichnung jetzt nicht im Detail aus...

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Ich sehe das auch recht kritisch.

In der Artikelbeschreibung der "PowerBar" steht zwar:

Rechtliche Hinweise
PowerBar mit 2-pin Euro-8 Stecker - dieses Produkt ist in der Schweiz nicht zulässig (dort gibt es Elektrogeräte hoher Leistung mit 2-pin Steckern, die in der EU nicht erlaubt sind und diese CH-Geräte sind in Kombination mit PowerBar problematisch). Die Gesamtleistung der angeschlossenen Geräte darf 500 W nicht übersteigen. Dies ist bei typischer Nutzung für Ladegeräte von Smartphone, Tablet oder Notebook nicht der Fall (der Extremfall 4 Netzteile für Apple MacBook Pro sind ca. 360 W). Bei Nutzung mit Stereoanlagen bitte Verstärkerleistung beachten!

Damit bliebe der Gesamtstrom zwar unter den 2,5A, allerdings hindert ein Hinweis in der Produktbeschreibung, den die wenigsten lesen, ja niemanden an irgendwas.

Vergleichbare Produkte von Markenherstellern haben ja einen Konturenstecker, was ich eine deutlich bessere Lösung finde.

Allerdings gibt es ja auch andere Beispiele, bei denen die vom Hersteller erlaubte Anschlussleistung kleiner als die durch die Steckverbindungen mögliche ist (Zeitschaltuhren, Funk-Steckdosen,...).
Von dem her würde ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist (wenn ich es auch nicht wirklich gut finde).

Das "CE" wird wohl eher dass China Export Logo sein.

Zulässig sind solche Leisten hierzulande nicht laut VDE, hab ich schon zigmal bemängelt und eiskalt durch die Prüfung rasseln lassen. Knackpunkt ist folgender: Der Schutzleiter ist bis zum Verbraucher mitzuführen. Genau dass wird hier nicht erfüllt also entsprechend auch nicht zulässig, würde ich mir entsprechend auch nie zulegen abgesehen davon dass solche Leisten eh unbrauchbar sind denn die meisten Geräte haben eben keine Euro-Stecker mehr heutzutage weil immer Netzteile in den Geräten stecken.


heilaw 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 20:11
hab ich schon zigmal bemängelt und eiskalt durch die Prüfung rasseln lassen

Welche Prüfung und wo, bei wem?

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NX7800  14.02.2022, 06:48
@heilaw

DGUV V3/VDE701/702 in diversen Unternehmen und Einrichtungen.

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RareDevil  15.02.2022, 16:23
@NX7800

Mit welchem Grund? Eine Steckerleiste, in der KEINE SchuKo-Stecker eingesteckt werden können, muss auch keinen PE mitführen. Welchen Zweck sollte dieser denn bitte schön haben? Diese Leisten werden nach VDE 0620 gefertigt und dort steht, wie so eine Leiste kunstruiert sein muss... Da weder die daran anschließbaren Geräte noch Stecker einen Schutzkontakt besitzen oder geerdet werden müssen, sehe ich zumindest keine Zwanghaftigkeit des Mitführen eines PE. Anders in der Hausinstallation, die jedoch nach anderer Norm errichtet und geprüft wird. Fragwürdig bleibt die schnelle Überlastbarkeit. Aber da steht in der VDE 620 auch nur, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht. Ich habe zumindest keine Forderung eines zusätzlichen Überlastschutzes gefunden. Dann müssten auch alle Steckerleisten, die nur bis 2 oder 2,4kW zugelassen sind, vom Markt verschwinden und durch jede Prüfung fallen. Hier ist lediglich der Benutzer in der Verantwortung, soclhe Leisten bestimmungsgemäß zu verwenden.

Beachte besonders den ersten Teil der Antwort: Bestimmungsgemäßer Gebrauch

https://www.elektro.net/file/show/87329/d7c618/de_2019_8_PP3_neu.pdf

Solange diese Verlängerungen laut Herstellerangaben genutzt werden, geht keien Gefahr davon aus und sie ist sicher. Somit ist ein durchfallen lassen socher Verlängerungen haltlos und nicht richtig. Außer sie hätte Beschädigungen, die einen sichern Betrieb gefährden, oder es würden die vorgeschriebenen Angaben fehlen...

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heilaw 
Beitragsersteller
 12.02.2022, 10:25
Knackpunkt ist folgender: Der Schutzleiter ist bis zum Verbraucher mitzuführen.

Das kann so nicht stimmen, bei schutzisolerten mobielen Geräten wie z.B. einer Bohrmaschine oder ein Netzteil mit Konturenstecker oder Eurostecker ist das nicht notwendig.

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NX7800  12.02.2022, 12:10
@heilaw

Und die Anschlußleitung gehört zum Verbraucher, die Steckdose muss nur den Schutzleiter bereitstellen. Ne Steckerleiste hat also immer einen Schutzleiter mitzuführen um den Verbrauchern diesen bereitzustellen, ob du dann Geräte der SK2 nutzt spielt dabei garkeine Rolle da es nur darum geht dass der Schutzleiter an der Steckdose selbst sitzt wo du den Verbraucher einsteckst.

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