Ist eine Rechnung für Privatverkäufer bei eBay Pflicht??

3 Antworten

Du bist privater Verkäufer, Du kannst garkeine Rechnung ausstellen.

Wenn Dein Käufer ein Gewebetreibender ist, der einen Beleg für den Kauf für seine Unterlagen braucht, kann er sich die eBay-Kaufabwicklung ausdrucken, diese wird vom Finanzamt problemlos als Beleg für die betriebliche Ausgabe akzeptiert.Das kannst Du dem Käufer höflich genau so mitteilen.

Was Du ihm gegebenenfalls erstellen kannst, ist sowas wie ein Lieferschein.
Das geht über "Mein eBay". Geh dazu auf diese Seite:
https://www.ebay.de/sh/ord/?filter=status:ALL_ORDERS

Suche dort den betreffenden Artikel. Links oben neben dem Artikelbild ist ein kleines Kästchen mit einem Pfeil nach unten. Da draufklicken, dann geht ein Pulldown-Menü auf.
Da an dritter Stelle "Rechnungen drucken und mehr" wählen, dann stellt eBay ein Menü zur Verfügung, mit dem Du einen Lieferschein / Kaufübersicht erstellen kannst, aber natürlich ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer und ohne Steuer-ID oder Umsatzsteuer-ID etc.
Mehr kannst Du Deinem Käufer wirklich nicht anbieten.
Aber wie gesagt, wenn Dir das zu kompliziert ist, reicht für's Finanzamt auch der Ausdruck der Kaufabwicklung, da steht alles drin, was der Käufer braucht.

Bild zum Beitrag

 - (eBay, Rechnung)
PeterP58  12.12.2023, 14:12

Man kann eine Privatrechnung schreiben!

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PeterP58  12.12.2023, 14:22
@IchDirk

Eine "Privatrechnung" über eine Dienstleistung oder einen Privatverkauf wird sogar vom Finanzamt anerkannt!! Man darf halt keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen.

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IchDirk  12.12.2023, 14:23
@PeterP58

Ja genau, so etwas schwirrte mir noch im Kopf rum - daher sagte man mir, ich sollte nur das als "Quittung" deklarieren.

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PeterP58  12.12.2023, 14:26
@IchDirk

Eine Quittung belegt ja nur, dass man Geld erhalten hat. Aber das Geld muss man ja ersteinmal fordern - und das kann man u.a., in dem man eine Privatrechnung schreibt.

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IchDirk  12.12.2023, 14:34
@PeterP58

Aber bei Ebay wird es ja durch die Funktion "Kaufen" aktiviert 8und die Zahlung durchgeführt) und daher denke ich, das ich als PRIVAT-Person so keine Rechnung ausstellen muß, wie er hier fragte.

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66trixie66  12.12.2023, 14:38
@PeterP58

Das ist alles völlig überflüssig.
Wenn der unerfahrene Verkäufer dabei irgendeinen Fehler bzw Angaben macht, die ein Privatverkäufer weder machen muss noch machen sollte, nagelt er sich allenfalls unnötige Probleme an's Knie.
Alle Angaben, die der evtl gewerbetreibende Käufer braucht, stehen in der eBay-Kaufabwicklung und die kann man als Käufer auf einem Din-à4-Blatt ausdrucken, die Funktion bietet eBay extra an.

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Jurafuchs  12.12.2023, 14:14
Du bist privater Verkäufer, Du kannst garkeine Rechnung ausstellen.

Nein, das stimmt so nicht.

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Das musst du nicht, du kannst es aber tun. Auf keinen Fall Mwst draufschreiben. Manche meinen man soll die Mwst. draufschreiben. Das geht natürlich nicht. Falls der Käufer das Teil für seine Firma braucht kann er auch die Kaufabwicklung bei Ebay ausdrucken und zu seinen Finanzamtunterlagen legen.