Ist eine Fachwirt Weiterbildung gleich anschließend nach Abschluss einer Ausbildung möglich?
4 Antworten
Zwei Dinge vorab:
1. die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für TFW vom 17.1.2006 klar geregelt;
2. zu diesen Voraussetzungen gehört NICHT, dass man sich auf bestimmte Weise wie etwa durch einen kurs auf die Prüfung vorbereitet.
Zulassungsvoraussetzungen für Kurse gibt es also nur, wenn ein Kursanbieter solche einführt - was aber selten ist. Die in der PO genannten gelten für den Zeitpunkt der Prüfung. Für die 1. Prüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" (= je eine Klausur in den Fächern VWL, Recht+Steeuern, Rechnungswesen, Unternehmensführung) genügt eine bestandene "Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf". Mit abgeschlossener Lehre erfüllst Du also die Voraussetzungen. Bei dem nächsten Prüfungsteil kommt als Anforderung nur hinzu, dass Du diesen ersten Prüfungsteil bestanden hast.
Hallo Sabs2012,
grundsätzlich Ja.
Du benötigst zu den ersten Prüfungsterminen mindestens 1 Jahr Berufserfahrung. Wenn Du beispielsweise die Weiterbildung nebenberuflich (Abendschule, Fernlehrgang etc.) machst, so sammelst Du ja das Jahr im Job damit an.
Wenn Du eine fachfremde (kein Bezug zu Deiner ursprünglichen Lehre) Fachwirtfortbildung machst, benötigst Du 3 Jahre Berufserfahrung.
Du kannst Dich aber auch nochmal bei den verschiedenen Anbietern direkt erkundigen. In unserem Vergleichsportal für die berufliche Weiterbildung findest Du hier die verschiedensten Akademien mit Preisvergleich, Startterminen, Schulungsorten, Abendschulen etc.:
https://www.fortbildung24.com/fachwirt-betriebswirt-ausbildung-ihk-hwk/suchergebnisse.html
Übrigens handelt es sich bei der Weiterbildung zum Fachwirt um eine so genannte Aufstiegsfortbildung. Diese wir sehr gut mit dem neuen Meister-BAföG (ab 1.8.2016 neue / bessere Zugangsmöglichkeiten) gefördert. Hier findest Du alle Infos dazu in unserem Ratgeber:
https://www.fortbildung24.com/ratgeber/wer-hat-anrecht-auf-meister-bafoeg/
Viel Erfolg und Gruß
Serviceteam FORTBILDUNG24
Ich glaube nicht. Beim Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen braucht man z.B. mindestens 12 Monate Berufserfahrung. Kann aber bei anderen Fachwirtausbildungen anders sein...
Ohne Berufsausbildung benötigst du für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ eine mindestens vierjährige Berufspraxis. Für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ benötigst du ohne Berufsausbildung eine fünfjährige Berufspraxis.
Mit deiner Berufsausbildung benötigst du für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ keine Berufspraxis, für die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ ein Jahr Berufspraxis.
Bitte beachte: Die Berufspraxis muss zum Zeitpunkt der Prüfung erworben worden sein. Du kannst also einen berufsbegleitenden Lehrgang absolvieren und während dieser Zeit Berufspraxis sammeln.
Du solltest Dich genau erkundigen, ob Du die geforderte Praxis schon bei Studienbeginn benötigst oder erst zum Prüfungszeitpunkt.
Ok, ja mir ginge es um den technischen Fachwirt, ich schließe im Oktober meine 3 Jährige Lehre ab. Und ich habe bereits vor der Lehre berufserfahrung in dem Bereich gesammelt, ich hab während der Schulzeit gearbeitet. Müsste doch so gesehen auch als Praxis zählen?