Ist eine Beziehung zwischen einem Busfahrer und einer minderjährigen erlaubt?

7 Antworten

Wenn Ihr Euch wirklich liebt, müsst Ihr warten, bis Du 18 bist.

Klar, falls Ihr nicht wartet, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Probleme bekommt. Wenn man Ladendiebstahl begeht, heißt das ja auch nicht automatisch, dass man erwischt wird. Und wenn man erwischt wird, heißt das auch nicht automatisch, dass der Diebstahl angezeigt wird. Und wenn man angezeigt wird, heißt das auch nicht automatisch, dass die Anzeige nicht vielleicht doch wieder fallengelassen wird.

Aber wenn Ihr Euch wirklich liebt, wollt Ihr Euch eine gemeinsame Zukunft bestimmt nicht damit verbauen, dass vielleicht irgend eine Anzeige oder eine Euch behindernde Verfügung ergeht, ganz abgesehen davon, dass missgünstige Gerüchte auch nicht gerade Freude machen.

Einerseits bist Du bereits 16, andererseits könnte man es auch so auslegen, dass Du seine Schutzbefohlene bist, wenn Du bei ihm im Bus fährst, und auf Minderjährigkeit pochen.

Mein Rat: Im Zweifel auf Nummer Sicher gehen.


Anthony3006  29.05.2024, 20:27

Naja also meiner weiß das ich auf ihn stehe aber er meint auch das es net geht er ist 24 und uch 16 werde jetzt 17 aber ich habe das Gefühl das er mich ignoriert und nichts mehr mit mir zu tun haben will, obwohl wir uns so gut verstanden haben. Ok ja er hat ne Freundin aber er ist sehr unglücklich mit ihr in der Beziehung, aber er hat mich einfach so aus dem nix blockiert und ich weiß bis heute nicht warum er es gemacht habe und letztens ist er meine Strecke gefahren und uch hab so getan als wenn ich kein Bock auf ihn hätte aber hab aus schmerz die ganze Busfahrt geweint und er war der Grund dafür und ich hab das Gefühl das er mir sigar hinterher geguckt hat nach dem ich ausgestiegen bin. Ich weiß nicht mehr weiter, kann mir irgendeiner helfen aus dieser Zwickmühle rauszukommen?

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Es gibt gute Nachrichten, Du darfst Sex haben. Die schlechte Nachricht ist: Im Grunde nur mit anderen Minderjährigen, bzw. bis zum Alter von 21 Jahre. (Deutsches Recht). 

Wenn Du also in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Deinem Freund stehst (Dein Freund sagt z.B. Du darfst nur mit im Bus fahren wenn Du mit ihm Sex hast, oder sonstige Druckmittel) und ansonsten niemand Dich deshalb anzeigt, womöglich Deine Eltern über das Alter von Deinem Freund aufgeklärt wurden und sie ihn tolerieren, dann wird wohl bis zu Deinem 18 nichts weiters geschehen. 


claushilbig  31.05.2024, 16:12
Im Grunde nur mit anderen Minderjährigen, bzw. bis zum Alter von 21 Jahre.

Das ist allerdings ein Knackpunkt, an den ich in meiner eigenen Antwort damals nicht gedacht habe – als Busfahrer braucht man den entsprechenden Führerschein, und den bekommt man im Normalfall erst ab 21 😉.

(Im Fragetext steht ja sogar 23.)

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Das mit der "Schutzbefohlenen" zieht hier m. E. nicht - damit sind Lehrer, Erzieher, dienstliche Vorgesetzte o. ä. gemeint. Dass Du bei ihm "ab und zu" im Bus mitfährst, reicht dafür nicht

Einer Beziehung steht gesetzlich m. E. nichts im Wege, auch eine sexuelle Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einer Minderjährigen (mindestens 16) ist nicht verboten, solange keinerlei Zwang (und auch keine Bezahlung, im weitesten Sinn) im Spiel ist - die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches, die das verboten haben, wurden 2008 geändert.

... sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren [werden] nach § 174 StGB [nur dann] bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_18_Jahre

Mit Einverständnis Deiner Eltern dürfet Ihr sogar heiraten ...


Anthony3006  29.05.2024, 20:29

Ich dachte man darf ert mit 18 heiraten

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claushilbig  31.05.2024, 13:02
@Anthony3006

Meine Antwort ist 8 Jahre alt, stammt also wohl aus dem Jahr 2016. Zu dem Zeitpunkt war tatsächlich eine Ehe ab 16 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die gesetzliche Regelung wurde 2017 geändert, nun ist eine Ehe grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit möglich.

Gemäß der bis 21. Juli 2017 geltenden Regelung ermöglichte § 1303 BGB a. F., bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür war, dass
▪︎ der andere Verlobte bereits volljährig (d. h. mindestens 18 Jahre alt) war und dass
▪︎ das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hatte.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ehem%C3%BCndigkeit

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claushilbig  31.05.2024, 16:08
@Anthony3006

Hier der alte und neue Gesetzestext von § 1003 BGB (Hervorhebungen von mir):

  • Alte Fassung, zum Zeitpunkt meiner Antwort gültig:
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Nach Absatz 4 war also sogar u.U. (anders als ich geschrieben habe) nicht einmal das Einverständnis der Eltern notwendig.)

  • Neue Fassung, gültig seit etwa einem Jahr nach meiner Antwort:
1 Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2 Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden.

Absatz 2 bezieht sich, soweit ich das verstehe, vornehmlich auf im Ausland, auf Grundlage anderer Gesetze geschlossene Ehen. Diese Ehen sind - wiederum soweit ich das verstehe - auch in Deutschland gültig, allerdings nur, wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren.

Textquelle:

https://www.buzer.de/gesetz/6597/al62873-0.htm

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Hast Du bedacht , dass diese seine Aussage , ihm dazu verhilft , Dich nicht zu enttäuschen ?

Er scheint ein sehr verantwortungsbewusster  Mann zu sein !

Hallo. Eine Beziehung kann euch keiner verbieten, sexuelle Handlungen schon. Solange Du unter 18 bist, muss der Altersunterschied kleiner als 2 Jahre sein. Das heißt, er müsste 18 sein. Wenn er Dich aber wirklich will, dann wartet er - keine Sorge!

Alles Liebe,
Gerti