Ist eine nachträgliche Preiserhöhung zulässig?

7 Antworten

Von einem Experten bestätigt
  • Die Klausel ist in den AGB grundsätzlich unwirksam.

Verlangt ein Unternehmer nach einem bereits erfolgten Vertragsschluss plötzlich ein höheres Entgelt, ist dies ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages mit höherer Vergütung oder auf Aufhebung des alten Vertrages (Urteil des Amtsgerichts München vom 23.03.2017, Az.: 274 C 26632/16).

Man kann das nur einvernehmlich vereinbaren (z. B. durch Änderungsvertrag) - nur in den AGB stehend reicht grundsätzlich nicht.

Ausnahme

Nach der Rechtsprechung ist eine formularmäßige Preisanpassungsklausel (AGB) nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Die Preiserhöhung darf nach der Rechtsprechung nicht mehr als 5 Prozent des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises betragen.

Bei Preisanpassungen von 5 Prozent und mehr steht dem Kunden das Recht zu, vom gesamten Kaufvertrag kostenlos zurückzutreten. Hier ist eine Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der Preiserhöhung zu beachten.

Was steht im Kaufvertrag? Das zählt. AGB ist nicht wichtig

Nächstes mal AGB lesen.

Ja, ist zulässig, steht ja so in den AGB!