ist ein (stiller) gesellschafter selbstständig?

5 Antworten

Nein, wieso? Ich kann mich z.B. als "normaler" Arbeitnehmer auch als stiller Gesellschafter an einer Gesellschaft beteiligen!

Irgendwas passt an deiner Frage nicht ganz zusammen. - Jeder Gesellschafter einer Firma ist "selbständig", solange er nicht einer abhängigen Tätigkeit (so heißt es glaube ich im Amtsdeutsch) nachgeht, sprich "in der Firma nur angestellt ist". Aber dann wäre er ja kein Gesellschafter mehr. Ob er nun ein Gesellschafter mit Geschäftsfunktion ist, oder nur ein "stiller" Teilhaber, welcher Kapital in den Betrieb investiert hat und dafür abgegolten wird, ist dabei unerheblich.

Beiden Arten haben jedoch gemeinsam, dass sie ihre Einnahmen aus der Firma , seien es Gewinnanteile oder Arbeitsentgelte bzw. Tantiemen, gleichermaßen versteuern müssen.

Wenn er lediglich Geld eingebracht hat und auf Gewinnausschüttungen hofft, gilt er nicht als selbständig. Anders kann es sein, wenn ihm darüber hinaus Mitwirkungs- und Kontrollrechte eingeräumt werden. Dann könnte er atypischer stiller Gesellschafter und damit Mitunternehmer sein.

ich denke ja, es geht nicht darum ob er was arbeitet, sondern darum, ob er einen Verdienst erzielt

Guten Abend,

wie kann ein stiller Gesellschafter überhaupt selbstständig sein, wenn eine Stille Gesellschaft keine Firma ist ?

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen