hallo ich habe eine frage zu meinem arbeitsvertrag:
- §2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Rücktritt vom Arbeitsvertrag oder seine Kündigung vor aufnahme der tätigkeit sind ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet zum vorsehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer jedoch zwei Wochen vorher Auslaufen des Arbeitsverhältnisses benachrichten.
Vorzeitig kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden
Die ersten zwei monate gelten als robezeit.
Die erste Woche gilt als Probearbeit.
Das recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§8 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verplichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet. dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer hlaben Brutomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der PRobezeit u zahlen. Das recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche gelted zu machen, bleibt unberührt.
KANN ICH KÜNDIGEN? oder nicht ?