Ist diese Taschenlampe + Laser zu besitzen legal?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Absolut verboten nach dem WaffG!
Jedweder Umgang verboten, also Beschaffung Besitz.
Straftat!
Anlage 2 WaffG
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze