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Absolut verboten nach dem WaffG!

Jedweder Umgang verboten, also Beschaffung Besitz.

Straftat!

Anlage 2 WaffG

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze