Ist dies rechtens?

7 Antworten

Zum einen müsste man klären, ob die AGB überhaupt deutlich ersichtlich und damit wirksam waren.

Zum anderen wird in dem Schreiben mit Paragraphen um sich geworfen, ohne das zugehörige Gesetzbuch zu nennen. Das ist ziemlich unprofessionell. Zumal weder im BGB noch in der StVO ein entsprechender Paragraph einschlägig wäre.

Da der Schrieb von "Parkvision" kommt, dürfte es sich um eine Parkraumüberwachungsfirma handeln. Deshalb würde ich schauen, ob ein entsprechendes Schild gut sichtbar diese Gebühren ausweist.

Wenn nicht: Nicht zahlen.

Wenn doch, überlegen, ob du das Risiko eingehen willst. Es gibt zwar ein aktuelles Urteil, nachdem es keine generelle Halterhaftung gibt, aber das ist leider (wie so oft) dünnes Eis, was der BGH da hinterlassen hat.

Welche Möglichkeiten hätte ich hier außer zahlen und welche Chancen hätte ich dabei?

Die andere Möglichkeit ist es, das Schreiben zu ignorieren oder die Forderung aktiv zu bestreiten. In beiden Fällen wird dann wohl ein gerichtlicher Mahnbescheid versandt, dem du widersprechen kannst, oder direkt Klage erhoben. Hier müsste die Gegenseite ihren Anspruch beweisen. Also insbesondere, dass du dort geparkt hast.

Wie die Chancen für dich aussehen, kann man von hier aus nicht beurteilen.

Offensichtlich handelt es sich nicht um öffentliches Straßenland, auf dem die StVO gelten würde, sondern um einen Privatparkplatz. Was steht auf den Schildern dort?

Auf einem Privatparkplatz hast du dich keine Millisekunde aufzuhalten.


treppensteiger  25.08.2024, 18:27

Dort steht aber nicht "Aufenthalt" sondern explizit "Parken", als Geschäftordnungswidriges Verhalten.

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Ich würde dem grundsätzlich widersprechen, schon deshalb, weil "Parken" explizit eine "Zeithandlung" ist, die sich nicht mit einer einzigen Uhrzeit belegen lässt. Da müsste schon "von - bis" stehen. Und spätestens dann könntest du klären (lassen), ob z.B. 1min bereits "Parken" ist.


Lord2k14  25.08.2024, 18:29

Das steht 0:03

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treppensteiger  25.08.2024, 18:30
@Lord2k14

als Zeitdauer? dann hab ich das missverstanden, sorry.

Interessant wäre noch, was auf den Schildern, die dort bestimmt stehen, steht.

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Lord2k14  25.08.2024, 18:31
@treppensteiger

Nein, als Uhrzeit. Zeitdauer ist aber nur StVo relevant. Nicht auf privatem Grundstück. Ich vermute mal, dass da irgendwo ein kleines Schild steht wo alles drauf steht. Übersieht wahrscheinlich jeder. Echt krass

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