Ist dies eine Drohung?
Guten Abend,
heute ist mir ein Unfall auf dem Parkplatz passiert wohin die Geschädigte zu mir meinte „ich Dreh dir den Hals um“
inwiefern kann ich dies interpretieren bzw. Kann ich dies als Drohung aufnehmen?
sie war ebenfalls sehr aufbrausend und hat mir Angst gemacht.
8 Antworten
Hallo :D
Dem Kontext nach, erfüllt die Aussage der Dame nicht den Tatbestand der Bedrohung im Sinne des § 241 StGB.
Da es laut dem Kontext, keine Anzeichen der Umsetzung gibt. Sprich: sollte Sie ernsthaft vorgehabt haben, dir den "Hals umzudrehen" dann würde besagter Tatbestand greifen.
Bei Unsicherheit, wäre eine Erstberatung bei einem Anwalt sinnvoll. Aufgrund des Kontextes, ist dies jedoch nicht Zielführend.
Ich würde das als Beleidigung sehen.
Du kannst die Frau anzeigen. Dann müsste sie eine Geldstrafe bezahlen
Das ist eine strafrechtlich relevante Drohung.
Die Polizei dürfte dir in etwa sagen, dass dieses nicht ausreicht um strafrechtlich relevant zu sein.
Da hat die Polizei nichts zu melden.
Die muss die Anzeige aufnehmen.
Der Staatsanwalt entscheidet, ob das zugelassen wird oder nicht.
Also in meinem Fall hat sie das gemeldet.
Die Aussage war ungefähr: Es muss eine konkrete Tötungs- oder Gewalltabsicht veräußert werden, damit es eine Drohung ist. Etwas wie „Ich dreh dir den Hals um" ist dafür zu unkonkret.
Bei Gott ist das schon Mord im Herzen, aber sie denkt zu 99,9%iger Wahrscheinlichkeit nicht daran, es zu tun.
Vergib ihr doch. Hast du nicht auch schon mal jemanden gehasst?
Naja vergeben. Wenn du ausversehen jemanden hinten rein gefahren bist alles direkt gemeldet hast etc. sie ausrufen lassen hast (was selbstverständlich) sein sollte und sie dir dann sowas an den Kopf wirft + mit dem Finger auf mich gezeigt hat und es allen Kunden erzählt hat ( es war eine mitarbeiten eines Ladens ) ich glaube da fühlt man sich ganz anders und zweifelt dann umso mehr an sich selbst und ärgert sich umso mehr.
schön ist das definitiv nicht.
Du hast aber geschrieben „vergib ihr doch“ ?
sei mal selbstbewußt und vieles, was in der ersten Aufregung gesagt werden mag, wird entsprechend nicht umgesetzt
Ja es geht aber um respektvollen Umgang und das war er definitiv nicht.
Ich würde das aus Erfahrung bestreiten.