Ich hätte da mal eine Frage bzgl. Haltung von Vogelspinnen.
Irgendwer hat dem Veterinäramt einen Hinweis gegeben,meine Tierhaltung zu kontrollieren.2 Mitarbeiter des Amtes waren bei mir zur Kontrolle und die haben nun folgendes angeordnet.
Zitat:
Bei der Haltung von VS handelt es sich um eine erlaubnispflichtige
Tierhaltung nach § 1 Abs. 2 Gefahrtier-Verordnung.Um Ihnen eine
entsprechende Genehmigung erteilen zu können,wurde bei der
Kontrolle vor Ort folgendes angeordnet:
Jedes Terrarium in dem Sie eine VS halten ist mit folgenden Angaben zu
beschriften:deutscher und wissenschaftlicher Name,Ursprungsgebiet,
"Baumbewohner" , "Bodenbewohner" oder "unterirdisch lebende Spinne" ,
"Vogelspinnen sind gering giftig" .Darüber hinaus haben Sie ein Bestandsbuch zu führen.
Außerdem haben Sie einen Notfall- und Alarmplan mit folgenden Angaben an gut
sichtbarer Stelle in dem Raum der Vogelspinnenhaltung aufzuhängen:verantwortlicher
Betreuer und Zweitbetreuer,Liste der gehaltenen Tiere,Hinweise zum Vorgehen bei einem Unfall,
erreichbarer Arzt,Notrufnummern von Giftnotzentralen,Feuerwehr,Polizei und zuständige Behörde.
Um Ihnen nun die erforderliche Genehmigung erteilen zu können,benötigen wir von Ihnen neben
einen formlosen Antrag ggf. fotodokumentarisch den Nachweis,dass die Terrarien verschlusssicher
und mit der Tierart und einem Hinweis auf die Gefährlichkeit gekennzeichnet sind,den Nachweis
des Bestandsbuches und den Nachweis über den erforderlichen Notfall- und Alarmplan."
Ich finde diese Anordnung für übertrieben und nun wollte ich fragen ob das alles zulässig ist bzw. ich mich dagegen wehren kann?