Ist die Rache z.B. durch Todesstrafe im Islam verboten?

2 Antworten

Ein Muslim darf in drei Fällen getötet werden:

Mord (bzw. Raubmord), Ehebruch (Steinigung) und Apostasie.

Das steht in der Überlieferung (S. 546):

6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede � auf ihm, sagte: � ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf � nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der � Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und � wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft � (der Muslime) löst.“ �

Mord ist ein sogenanntes Verbrechen mit Wiedervergeltung. Jedoch ruft der Koran intensiv dazu auf, von der Rache Abstand zu nehmen. Das kann also in Blutgeld umgewandelt werden.


Sturmtaucher2  23.02.2022, 20:42

Und wenn die Rache gegen einen Nicht-Muslim gerichtet ist?

In diesem Hadith spricht Mohammed ja über das erlaubte Töten von Muslimen, der FS jedoch fragt nicht explizit hiernach.

Wir wissen ja, dass das Blut der getöteten Spötterin am Brunnen (da sie über Mohammed spottete war sie garantiert keine Muslima) laut Mohammed "zurecht geflossen sei" und das "für ihr Blut keine Entschädigung zu zahlen sei".

Ist daraus auch irgendeine "Regel" abgeleitet worden?

Ich kenne lediglich von den Schiiten eine Fatwa nach der getötet werden soll, wer Mohammed oder seine Familie beleidigt.

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Es kommt darauf an, wie Du Rache definierst!

  • Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass Todesstrafe eine Art "institutionalisierte Rache" ist! - DAmit wäre Rache im Islam legal - für die Fälle, in denen Koran bzw. Hadithe Todesstrafe vorsehen!
  • Man kann auch sagen: "Nein: Rache und Strafe sind unterschiedliche Dinge" - dann wäre Rache im Islam m.W. grundsätzlich verboten.

Also wie immer gilt: Ansichtssache!