Ist der Verkäufer an diesen Preis gebunden bitte mit kurzer Begründung?

4 Antworten

invitatio ad offerendum

Das Preisschild ist nur eine „Einladung“ an den Verbraucher, dem Verkäufer ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

Hat sich der Verkäufer bei der Preisauszeichnung geirrt, kann er wiederum diese „Einladung“ ablehnen und Ihnen den Verkauf der Ware zu diesem Preis verweigern.

Nein, ist er nicht. Nichtmal dann, wenn es sich nicht um einen Auszeichnungsfehler handelt.


artagnan  29.02.2020, 15:58

So ist es.

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Ich denke ja.

Der Käufer verlässt sich auf die Preisauszeichnung und darf deswegen darauf bestehen, dieses Kleid für nur 198 Euro zu kaufen.


artagnan  29.02.2020, 15:58

Ein Preisschild im Schaufenster ist kein Vertrag. Es ist nicht mal ein Angebot.

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Isendrak  29.02.2020, 16:10

Er (der Käufer) darf zwar darauf "bestehen", inklusive "menno, ich will aber", bringt ihm nur nichts... ^^

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