Ist der Verkäufer an diesen Preis gebunden bitte mit kurzer Begründung?
Vielen dank (:
4 Antworten
invitatio ad offerendum
Das Preisschild ist nur eine „Einladung“ an den Verbraucher, dem Verkäufer ein Vertragsangebot zu unterbreiten.
Hat sich der Verkäufer bei der Preisauszeichnung geirrt, kann er wiederum diese „Einladung“ ablehnen und Ihnen den Verkauf der Ware zu diesem Preis verweigern.
Hier wird erklärt, was der juristische Hintergrund ist:
Nein, ist er nicht. Nichtmal dann, wenn es sich nicht um einen Auszeichnungsfehler handelt.
Ich denke ja.
Der Käufer verlässt sich auf die Preisauszeichnung und darf deswegen darauf bestehen, dieses Kleid für nur 198 Euro zu kaufen.
Ein Preisschild im Schaufenster ist kein Vertrag. Es ist nicht mal ein Angebot.
Er (der Käufer) darf zwar darauf "bestehen", inklusive "menno, ich will aber", bringt ihm nur nichts... ^^