Ist der Kumpel zu weit gegangen?
Hallo zusammen!
Ich habe die Tage auf einer Feier folgendes beobachtet:
Ein kumpel war angetrunken und machte Ärger. Daraufhin wurde er in einen Frischen Müllsack gesetzt und (Kopf war drausen) mit einem Staubsauger die Luft herausgezogen. Dabei kippte er um und verletzte sich leicht (Platzwunde).
Sollte das zur Anzeige gebracht werden?
4 Antworten
Ich würde sagen: Ja! Sowas nennt man "Gefährliche Körperverletzung".
Egal, ob besoffen oder nicht: So geht man nicht mit anderen Menschen um!
Es hätte völlig genügt, den Typen an die frische Luft zu setzen!
Das muss der Geschädigte entscheiden. Wäre ich Geschädigter, dann würde ich das nicht zur Anzeige bringen.
Wer sowas anzeigt, ist meiner Meinung nach eine erbärmlich hilflose Person, die bald ganz alleine darstehen wird.
Anzeigen... meine Güte. Gehts nicht auch n paar Nummern kleiner?
Gefährliche Körperverletzung kann und sollte man anzeigen.