Hallo zusammen, folgende Frage tut sich bei mir auf… ich wohne in einem Reihenmittelhaus im Bundesland Brandenburg. Mein Garten umfasst gerade mal 40 m², ich bin Eigentümer und die Mieter des Nachbargrundstücks schneiden den Kirchenlorbeerstrauch einfach nicht zurück, auch die heckenbepflanzung ist nicht korrekt, nun schneide ich diesen herüberwachsenden kirschlorbeer regelmäßig, da ich ein einen anderthalb jährigen kleinen Sohn habe und er schon einmal die Beeren in den Mund nehmen wollte, diese sind ja hoch giftig… gut, dies nur zur Vorgeschichte…
Nun möchte ich gern ein kleines Kletterhaus stellen im Durchmesser 80 cm, jedoch ist es 2,69 m hoch… Laut Nachbarschaftsgesetze müsste ich also 1,69 m Abstand zum Nachbarn halten, möchte dies aber nicht, sondern meinen Platz optimal nutzen und hinter dem Kirschlorbeer sieht der Nachbar das Häuschen nicht, außerdem hält sich der Nachbar ja auch nicht an die üblichen Bepflanzungsregeln beziehungsweise Rückschnitt laut Nachbarschaftsgesetz… was sagt ihr dazu? Darf ich das Häuschen dicht an den Zaun stellen… frei nach dem Motto, wie du mir so ich dir.? Ich erwarte jedoch, dass sich die Nachbarn beschweren, ich würde dann gegenhalten und sagen, dann müsst ihr den Kirschlorbeer auch runter schneiden beziehungsweise versetzt Pflanzen… danke für eure Antworten! Liebe Grüße Kristin