Ist der Erste Hilfe-Kurs für immer gültig?

8 Antworten

Die Teilnahmebescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen für den Führerschein ist lebenslang gültig. Für die Stelle in der Schule ist aber wohl eine betriebliche Ersthelferausbildung nötig, diese ist etwas umfangreicher wie der "normale" erste- Hilfe Kurs für den Führerschein und muss regelmäßig aufgefrischt werden, meines Wissens nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft alle zwei Jahre.

Außerdem gibt es generell die Empfehlung, seine Kenntnisse alle zwei Jahre aufzufrischen, denn als Laienhelfer vergisst man schnell wieder. Weiterhin gibt es immer mal wieder Neuerungen, z.B. gibt es seit einigen Jahren eine neue Seitenlage, die für den ungeübten Ersthelfer in der Anwendung viel einfacher ist wie die alte. 


hameder  06.07.2016, 10:01

Auch der LSM-Kurs ist nicht "lebenslang" gültig, sondern lediglich bis Oktober 2017 und nur zur Erlangung der Fahrerlaubnisklassen A & B...

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Der kleine Schein gilt erstmal. Ein betrieblicher Ersthelfer (den Du wohl nicht gemacht hast) muss regelmäßig aufgefrischt werden.


Genereller Gedankenanstoß, auch für alle "Mitleser":

auch Erste Hilfe am Unfallort sollte man ruhig mal auffrischen. Es ist erschreckend,wie viele Leute sich da mit sicheren Kenntnissen begabt fühlen.. aber dann im Ernstfall nichht mal mehr wissen, wie man ne  Notruf absetzt oder ne stabile Seitenlage hinkriegt.

Grad als Sekretärin würde ich ihn unbedingt auffrischen, was meinst Du, wie viele Unfälle passieren, wo viele Kiddos zusammen sind.


PS: ich hab mich grad freiwillig für betriebl. Ersthelfer gemeldet und wieder aufgefrischt.. weiss also, wovon ich rede.

Leider sind die hier gegebenen Antworten mal wieder alle zumindest teilweise falsch...

Die Ausbildung zum Ersthelfer dauert seit Mitte 2015 9 Unterrichtsstunden (vorher 16 Unterrichtsstunden).

Um als Ersthelfer im Betrieb tätig zu sein, muß alle 2 Jahre ein ebenfalls 9 Unterrichtsstunden umfassender Auffrisch-Kurs nachgewiesen werrden (UVV, Grundsätze der Prävention DGUV Regel 100-001).

Lediglich für die Anmeldung zum Führerschein ist ein (richtiger) Erste-Hilfe-Kurs unbegrenzt gültig (Fahrerlaubnisverordnung, § 19)

Allerdings hast Du vor 9 Jahren für den (Auto-) Führerschein vermutlich keinen Erste-Hilfe-Kurs (damals noch 16 Unterrichtsstunden) sondern lediglich eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (damals 8 U-stunden) besucht.

Dieser LSM-Kurs ist für einen Führerscheinantrag noch bis Oktober 17 gültig. Für eine berufliche Tätigkeit hat dieser aber noch nie gegolten.

Fazit: Dein Kurs ist so oder so nicht für eine berufliche Tätigkeit gültig, Du musst einen Neuen besuchen.

Hier findet Du Kurse in deiner Nähe: www.erste-hilfe.net

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD

Electricblue 
Beitragsersteller
 06.07.2016, 11:54

Auf meinem Schein steht es waren 8 Doppelstunden (also 16 Unterrichtsstunden) und "Ausbildung in erster Hilfe" ... Am Alter des Scheins ändert das leider auch nichts ... :-/ Somit kann ich in die Bewerbung nur reinschreiben, dass ich den Kurs jederzeit auffrischen kann.

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hameder  08.07.2016, 00:28
@Electricblue

Nun ja, mit dem alten, großen Kurs bist Du grundsätzlich mal "Ersthelferin". und das sollte dem Arbeitgeber erst mal reichen.
Wenn er dich nicht als "betrieblicher Ersthelfer" bei der BG anmeldet (5% der Belegschaft müssen das nach UVV sein) ist der Enstellungsbedingung Genüge geleistet.

Nachdem Du aber als Schulsekretärin gerne die "erste Anlaufstelle" für kleine und große Wehwehchen" sein wirst, macht es auf jeden Fall Sinn nach neun Jahren mal wieder auf den aktuellen Stand gebracht zu werden.

Ein erneuter Kursbesuch zeigt dem Arbeitgeber auf jeden Fall ein gerne gesehenes Verantwortungsbewußtsein... 

Tipp: Wenn Du mit jüngeren Kindern (Grundschule) zu tun hast, besuche den speziellen Kurs "Erste-Hilfe in Ausbildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder"

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Hey ,

Ja ist er, aber solltest ihn eventuell nach ein paar Jahren auffrischen !


hab das noch gefunden im Internet; Ein Erste-Hilfe-Kurs ist lebenslang gültig, wenn dieser zum Zweck des Führerscheinerwerbs absolviert wird. Es gibt jedoch einige Gelegenheiten, für die das Ausstellungsdatum einen vorgeschriebenen Zeitraum nicht überschreiten darf. Im folgenden finden Sie einen Überblick für die verschiedenen Einsatzzwecke.


Lg Scootertuner999

Dann solltest du nochmal einen machen. Soweit ich weiß ist es gut alle zwei Jahre einen Erste Hilfe-Kurs zu besuchen. Dann bist du immer auf dem neuesten Stand.