Ist der Befehl rechtswirksam?
Wenn jemand einem nach Dienstschluss einfach was auf den Tisch legt schriftlich ist der Befehl Dan rechtswirksam ?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Zwicknick/1591443399908_nmmslarge__15_11_202_202_ac93d05bcd378a279ac2e2f2d6dbcc97.jpg?v=1591443400000)
Bundeswehr (Deutschland) oder Bundesheer (Österreich)?
Gem. § 2, Nr. 2 des deutschen Wehrstrafgesetzes ist ein Befehl:
"...eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;".
In diesem Gesetz gibt es keine Ausnahmen für "nach Dienst", und "schriftlich" ist sogar explizit erwähnt 😉
Wenn also die schriftliche Anweisung auf Deinem Tisch von Deinem Vorgesetzten nach der Vorgesetztenverordnung (VorgV - früher VVO) an Dich gerichtet ist und ein bestimmtes Verhalten von Dir fordert, handelt es sich dabei um einen rechtswirksamen Befehl mit Anspruch auf Gehorsam.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Die Frage ist jetzt erstmal wie war derjenige dir vorgesetzt.
§1 VorgV (Bspw. "Chef"): Er darf dir in und außer Dienst Befehle geben
§2 VorgV: Darf dir im Dienst Befehle geben die der Fachdienst betreffen
§3 VorgV (Bsp: OvWa): Befehlsgeber im Dienst, Empfänger in und außer Dienst
§4 VorgV (Höhere Dienstgradgruppe): Nur im Dienst (beide)
§5 VorgV (Bsp: Leitender beim Schießen): Im Dienst, innerhalb des Aufgabenbereichs
Jetzt kannst du dir selbst die Antwort raussuchen.
Kleiner Tipp aus der Praxis für die Praxis:
Wenn es nicht dazu führt sein Leben nur noch im Büro zu verbringen sollte man auch mal "fünfe grade sein lassen".
Wichtig hierbei ist natürlich rechtzeitig zu sagen es reicht.
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Danke nein es ging auch nicht ums Überstunden machen die Situation wahr eine andere. Was Überstunden angeht gibt es bei mir schon eine Regelung
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Eingeforderte Überstunden müssen vorher angekündigt werden und sind nicht mal frei nach Laune eines Chefs ( sprich soweit sie nicht wirklich notwendig sind ) ansagbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Warum sollte der Befehl nicht mehr rechtswirksam sein? Dientschluss ist verschiebbar und entbindet auch nicht vom Soldatengesetz und der Vorgesetztenverordnung.
Ich wahr ja schon im Dienstschluss