Ist der Befehl netsh wlan show profile ... immer legal?
Siehe Frage.
(Um den WLAN key auszulesen)
5 Antworten
Natürlich ist der Befehl legal. Der Befehl wird lokal auf Deinem Rechner ausgeführt und fragt das dort abgespeicherte WLAN-Profil ab.
Der Befehl ist nicht illegal. In der Regel benötigt man für diesen Befehl Administrator-Rechte. Wenn Du sie auf dem Rechner hast, darfst Du den Befehl ausführen. Das so erlangte Passwort darfst Du jedoch nach Belieben nutzen, sondern nur im Rahmen der in der Schule geltenden Regeln.
Alter, frag den Inhaber des WLANs doch einfach nach dem Passwort!
Ich wüsste nicht, wieso der illegal sein sollte. Der zeigt ja nur dein Passwort an, das du früher mal eingegeben hast.
Ich kann Christoph987 nur zustimmen. Falls du diesen Befehl aber z.B. in einer öffentlichen Einrichtung benutzt (Arbeit, Schule, etc.) wäre das natürlich nicht legal.
Selbst dann wäre das nicht illegal. Siehe meinen Kommentar weiter oben. Es könnte aber gegen die Hausordnung o.Ä. verstoßen, aber das hätte dann keine strafrechtlichen Konsequenzen.
uhhh schau mal ich kann cmd.... nein er ist nicht illegal und windows is kakee
genau... und die deutsche bahn ist immer pünktlich
Ja genau. Ich finde einfach Windows persönlich besser.
Du es gibt da sowas wie persönliche Meinung.
Immer diese radikalen Linux Nutzer
(Bin kein Linux Hater, benutze selbst Linux Mint)
ich meine wie will man linux mit windows vergleichen? benutzt man linux um texte zu formatieren? auserdem ist der fragesteller ein skriptkiddie und glaub allen ernstes, dass man einen befehl in ein windows terminal eingibt und dann immer das richtige wlan passwort angezeigt wird
Hier käme vielleicht §202a StGB infrage. Allerdings sind diese Daten (das Passwort) nicht besonders gesichert, wenn du einfach nur einen Befehl eingeben musst.
Auch Computersabotage (§303b StGB) kommt hier nicht infrage - nicht einmal, wenn du das Passwort illegal bekommen hast.
Ich gehe also davon aus, dass das nicht illegal ist.
(Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt.)
Die "besondere Sicherung" ist jedoch wesentlich für die Anwendbarkeit von 202a. Insofern fällt der flach. 202c ist damit auch hinfällig, weil der sich auf 202a und b bezieht.
ist festplatte formatieren illegal ? wenns die schuldatenbank betrifft schon .
Es gibt keine "illegalen Befehle".
Es gibt nur illegale Handlungen.
Eeeehm heißt das, dass die Handlung illegal ist???
Wlan passwort herausfinden und sich dann einloggen und überall in der Schule gratis wlan haben.
Die geben uns den nicht. Aber die PCS sind eingeloggt und man kann einfach diesen Befehl laufen lassen...
das ist doch schon die illegale handlung , laut "hacker" gesetz , einsatz zum umgehen einer sicherung . du klaust das passwort ? irgendwas unverständlich an der strafbarkeit ? oder geht hier die neue kiddy generation mit dir durch , hauptsaceh ich egal warum wieso und gesetze . aber der erste der eine anzeige macht weil sein händy eingezogen wurde lol . wollen wir wetten .
Ich möchte einfach WLAN in der Schule und frage ob diese command zu benutzen legal ist.
Illegal ist eine Handlung, wenn es ein Gesetz gibt, daß diese Handlung verbietet. Es gibt kein Gesetz, daß es verbietet, einen Befehl in eine Konsole an einem PC einzugeben, dessen Benutzung einem erlaubt ist.
Aber:
Die Benutzung der PCs ist an eine Schulordnung gebunden, die du entweder unterschrieben hast oder die automatisch ab dem Moment gilt, als du das erste mal das Computer Kabinett betreten hast.
Sie hängt an der Wand.
Mit Sicherheit.
Und dort drin steht auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, daß der Gebrauch des WLAN Passworter für private Handies untersagt ist.
Wetten, daß?
Dein geplante Handlung ist also nicht illegal - aber sie verstößt gegen eine Verordnung der Schulleitung und kann entsprechend sanktioniert werden.
das ist doch schon die illegale handlung , laut "hacker" gesetz , einsatz zum umgehen einer sicherung .
Es gibt kein Hacker-Gesetz. Du meinst § 202c StGB, zusammen mit §§ 202a und 202b StGB. Dröseln wir auf:
202c:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht (...)
202a:
1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,
Mit dem Befehl umgeht man keine Sicherung. Wenn der Fragesteller den Befehl ausführen kann, sind die Zugangsdaten zum WLAN nicht "gegen unberechtiten Zugang besonders gesichert". Damit ist § 202a StGB nicht anwendbar, in der Folge läuft § 202c StGB auch ins Leere.
du klaust das passwort ?
Er klaut nicht, er liest aus. Das ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.
irgendwas unverständlich an der strafbarkeit ?
Nein, das ist alles verständlich. Eine Strafbarkeit liegt nicht vor.
MAN DANKE ECHT HILFREICH!!!
Ehrenmann, dass du dir Zeit genommen hast das zu schreiben!
Gerne. War nicht so schwer. Ich habe mich schon öfter mit diesen Paragrafen beschäftigt und habe auch mal gelernt, Rechtsvorschriften richtig zu lesen. Nein, ich bin kein Jurist ...
Zum Beispiel in der Schule.
Die Win PCS sind mit dem WLAN verbunden.
Ich bekomme durch diese command Zugang zum Passwort und kann so WLAN in der Schule nutzen.
Legal?