Ist der ambulante Hilfsdienst haftbar?
Hallo.
Ich bin schwerbehindert, was sich beim Gehen mindestens in einem Rollator äußert, und durch einen neurologischen Schaden habe ich schwache Hände.
Ich habe einen ambulanten Helfer einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. Und der erweist sich immer wieder, im Gegensatz zum Kollegen, als oft sehr nachlässig.
Das sieht aus wie folgt; er räumt etwas von A nach B, und wenn er geht, habe ich ihn wie oft gebeten: räume es wieder zurück von B nach A. Letztens hat er es wieder gemacht; und ich bemerkte es nicht; und so entdeckte ich meinen Verstärker, der auf dem Stuhl lag, auf den er sich gesetzt hatte, auf dem Bett. 0145 war es, und es kam, wie es kommen musste: beim Versuch, das Gerät woanders hin zu räumen, fiel es mir natürlich runter, und seitdem ist es im Eimer.
Er ist sich, wie immer, keiner Schuld bewusst; ich hätte ja einen Nachbarn fragen können; nachts um 2?
Muß er für die Reparatur aufkommen; indirekt hat er ja durch seine wiederholte Nachlässigkeit den Schaden verursacht.
3 Antworten
Nein, dafür ist er ziemlich sicher nicht haftbar.
Den Schaden hast letztendlich du verursacht und nicht der MA des Pflegedienstes.
Sprich am besten mit der Einrichtung und teile denen mit, dass du einen anderen MA haben möchtest, weil du mit deinem jetzigen nicht klar kommst.
Mhn ich denke nicht, dass er haftbar ist, aber wenn es mit ihm nicht funktioniert, würde ich empfehlen das der Einrichtung mitzuteilen und zu sagen, dass diese jemand anderen schickt.
Du hast den Schaden verursacht. Du hättest das Gerät auch liegen lassen können bis zum nächsten Tag! Eine Haftung ist mMn ausgeschlossen
Und wo hätte ich schlafen sollen?