Zweifel was gerochen wudu gültig?

3 Antworten

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Dein Wudu gilt nur dann als gebrochen, wenn du dir sicher bist, dass es gebrochen ist. Zweifel allein reicht da nicht aus.

Frage:

Was ist das Urteil darüber, wenn man Zweifel hat, ob man im Gebet oder außerhalb des Gebetes Luft (entweichen) lies?

Antwort:

Wenn du Wudu hast und danach zweifelst, dann ist die Grundlage, dass du Wudu hast. Daraufhin verrichtest du dein Gebet und musst dein Wudu nicht erneuern, bis du dir nicht absolut sicher bist, dass du den Zustand der Reinheit verlassen hast. Und der Beweis hierfür ist der Hadith, in welchem ein Mann beim Propheten erwähnte, dass er etwas in seinem Bauch verspürte. Der Prophet sagte, dass er sein Gebet nicht verlassen soll, bis er nicht einen Ton hört, oder etwas riecht.
Daher ist die Grundlage, dass man rein ist und Wudu hat, bis man sich sicher ist, dass man diesen Zustand verlassen hat.
Schaykh Ali ar-Razihi, hafidhahullah
Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes
Eine Frage aus dem Telelink "Ramadan" in der Schweiz Juli 2014
Übersetzt von Mosa Khalaf

Quelle

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

Wenn du nicht sicher warst, ob du Luft gelassen hast, aber was gehört und/oder gerochen hast, und das war ja bei dir der Fall, so ist Wudhu ungültig geworden und muss erneuert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Fiew676 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 08:06

danke

Abul Baraa erklärte mal in einem Video, dass man weiter beten kann, wenn man weder was hört noch was riecht.


Fiew676 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 06:44

danke