Ist das Wandschimmel?
Hallo
ich habe folgendes Problem, dass die Wohnung in der ich lebe sehr feuchte muffige Luft, trotz viel Lüften hat. Wahrscheinlich deshalb, da es ein altes Gemäuer ist was außerdem teilweise unter der Erde liegt.
Ich glaube, es hat sich nun Schimmel auf meiner Wand gebildet, die Vermieter schwören aber, dass das kein Schimmel ist und sie noch nie welchen hatten.
Ich glaube ihnen um ehrlich zu sein nicht so ganz, aber was meint ihr?
siehe Bild
2 Antworten
Du schreibst:
die Vermieter schwören aber, dass das kein Schimmel ist und sie noch nie welchen hatten.
Irgendwann ist immer das erste Mal. Das ist bei Schimmelbefall nicht anders.
Das die Tapete erhebliche Flecken aufweist, ist wohl unumstritten. Was glaubt dein Vermieter, woher die stammen?
Du schreibst:
ich habe folgendes Problem, dass die Wohnung in der ich lebe sehr feuchte muffige Luft, trotz viel Lüften hat.
Wie lange wohnst du in der Wohnung und seit wann hast du das Problem mit der fleckigen Wand?
Du schreibst:
Ich glaube ihnen um ehrlich zu sein nicht so ganz, aber was meint ihr?
Meine persönliche Meinung ist:
Ferndiagnose sind immer schwierig und können einen sachliche Bewertung vor Ort nicht ersetzen.
Was hingegen feststeht, sind die gesetzlichen Bestimmungen im Mietrecht.
Das Wichtigste in Kürze:
Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, den Vermieter über Mängel in der Wohnung zu informieren, damit dieser entsprechend reagieren kann.
Das hast du getan. Wahrscheinlich jedoch mündlich - oder?
Der Gesetzgeber sieht vor, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren.
WICHTIG!
Dem Vermieter immer eine konkrete Frist setzen. Zum Beispiel bist 17.07.2023
Die Fristsetzung sollte schriftlich in einer sog. Mängelanzeige per Einschreiben/Einwurf erfolgen.
Wie eine wirksame Formulierung aussehen könnte, erfährst du in diesem kostenlosen Muster-Schreiben.
MUSTER MÄNGELANZEIGE WEGEN SCHIMMELPILZ
Mängelanzeige Schimmelpilz – Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter und Geltendmachung der Ansprüche auf Instandsetzung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Aufwendungsersatz und Schadensersatz
Die Mängelanzeige im Video erklärt.https://www.schimmel-anwalt.de/maengelanzeige-formulierungen-und-hinweisen/
Gut zu wissen:
Es ist immer einfacher gesagt, als getan. Wer den Stress mit Schimmel an den Wänden und einen sturen Vermieter hat, möchte sich in der Regel nicht auch noch mit dem Mietrecht auseinandersetzen.
Die Angst vor hohen Anwaltskosten, schrecken viele Geschädigte ab, sich zu wehren und ihre Rechte wahrzunehmen.
Mein Tipp:
Eine schnelle und kompetente Rechtsberatung finden Mieter beim Deutschen Mieterbund.
Erfahrungsgemäß ändert sich die Sichtweise der Vermieter bereits, nach die sie ein Schreiben mit Briefkopf des Deutschen Mieterbundes erhalten haben.
Unzulässige Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechenungen und Mietminderung sind nur drei von vielen weiteren Themen, für die der Mieterbund ebenfalls eine optimale Unterstützung bietet.
Eine gute Orientierungshilfe findest du hier:
https://www.mieterbund-nrw.de/startseite
Natürlich kann man auch alles so lassen wie es ist. Allerdings muss man wissen, dass sich das Schimmel-Problem nicht von alleine löst. Im Gegenteil. Schimmel breitet sich weiter aus und ist gesundheitsschädlich. Die Sporen des Schimmel sind unsichtbar, sodass man gar nicht merkt, wenn sie über die Raumluft eingeatmet werden.
Ist der Mieter bei Auszug zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, verlangen die Vermieter in der Regel auch die Beseitigung des Schimmels. Erst dann Ansprüche geltend zu machen, wird erfahrungsgemäß schwierig.
Mein Tipp:
Eine erste Bewertung des Sachverhalts kostet nicht viel und bringt Klarheit.
Im Anschluss haben es Betroffene sehr viel einfacher sich für oder gegen weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Viel Erfolg!Zumindest sieht es feucht dort aus. Lasse jemand kommen der die Feuchtigkeit in der Wand mißt.