Ist das strafbar?

3 Antworten

Strafbar ist das bezogen auf den Einzelfall nicht. Allerdings untersagen Verkaufsplattformen wie z.B, Kleinanzeigen den Handel mit gefälschter Ware. Siehe z.B. Hinweise von Kleinanzeigen

https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/deine-anzeigen/fake/

Ein Käufer kann hier von Originalware ausgehen und nach dem über die Plattform geschlossenen Kaufvertrag hat der Käufer dann auch Anspruch auf Originalware bzw. geldlichen Ersatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)

...und sie sich als Fake herausstellen, kann ich eine Strafe bekommen?

Nein, Du musst nur dem Käufer die Orignal Schuhe kaufen und liefern


user19384647 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 00:40

Wie meinst du?

Margita1881  24.11.2024, 01:14
@user19384647

Ich meine, wenn sich Deine verkauften Schuhe als Fake herausstellen, kann Dein Käufer auf Lieferung von Original Schuhen bestellen.

Und Du verlierst den Prozeß 100%

Das ist doch Strafe genug, oder nicht ?

Das ist illegale Ware. Muss eigentlich sofort bei zuständiger Behörde entsorgt/ abgegeben werden.

Lg