ist das strafbar?

3 Antworten

Wahrscheinlich nicht.

Theoretisch käme Betrug in Betracht. Aber es wird schwer bis unmöglich sein nachzuweisen, dass jemand dadurch einen Nachteil hatte.

Falsche Angaben wie diese, koennen nach Einstellung zur fristlosen Kuendigung fuehren.

Strafbar nicht. Aber es kommt raus. Das ist doch an deinem Arbeitszeugnis ersichtlich. Dann bekommst du die Stelle sicher nicht.