ist das strafbar?
wenn ich in meinen lebenslauf schreibe das ich bis vor kurzem noch bei meiner letzten arbeitsstelle gearbeitet habe obwohl ich dort schon länger nicht mehr arbeite?
3 Antworten
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Wahrscheinlich nicht.
Theoretisch käme Betrug in Betracht. Aber es wird schwer bis unmöglich sein nachzuweisen, dass jemand dadurch einen Nachteil hatte.
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Falsche Angaben wie diese, koennen nach Einstellung zur fristlosen Kuendigung fuehren.
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Strafbar nicht. Aber es kommt raus. Das ist doch an deinem Arbeitszeugnis ersichtlich. Dann bekommst du die Stelle sicher nicht.