ist das illegal zu bestellen?

4 Antworten

Mal die rechtliche Seite:

- Du bestellst telefonisch eine Pizza, gibst als angebliche Bestelladresse den kumpel an.

- Der Kumpel muss die Pizza weder annehmen noch bezahlen, da er sie nicht bestellt hat.

- DU hast bestellt und nie die Absicht gehabt, zu zahlen. Das nennt man vorsätzlichen betrug.

Wenn man drauf kommt, wer das war, gibt es ne satte Strafanzeige! Und wenn der Pizzafuzzi mies drauf ist, verklagt er dich auch noch auf Schadensersatz! Da fallen nicht nur die Kosten der Pizza an, sondern auch die Arbeitszeiten für seinen Koch und den Fahrer, das Spritgeld und die Kosten für die Ermittlung des Bestellers (das bist ja du). Kann also durchaus ein teurer Spass werden.

Ja, Pranken ist also illegal

( Sowas könnte aber auch ich gemacht haben😂)

Woher ich das weiß:Recherche

Grinzz  21.10.2019, 06:06
Das nennt man vorsätzlichen betrug.

Für einen Betrug ist eine Bereicherungsabsicht erforderlich. Wo erkennst du diese?

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Die Bestellung ist nicht illegal. Was du gemacht hast ist allerdings eine Straftat. Nennt sich "Betrug".

Zum Lesen:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/geretsried-ort46843/geretsried-pizza-bestellung-fremde-adresse-endet-gericht-6279504.html


Grinzz  21.10.2019, 06:13
Was du gemacht hast ist allerdings eine Straftat. Nennt sich "Betrug".

Ein Betrug liegt hier nicht vor. Deine "Quelle" spricht selbst davon: Es sollte keine "Rechtsgeschichte" geschrieben werden; ergo: Es wurde bisher nicht als Betrug gewertet und das wurde es auch in diesem Verfahren nicht.

Kein Wunder, denn da es keine Bereicherungsabsicht gibt, kann ein Betrug gar nicht vorliegen. Der Streit um die Täuschung aus dem von dir verlinkten Artikel, zeigt die Unwissenheit der Lokalreporter auf; denn darauf kommt es im Ergebnis gar nicht an.

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Grinzz  21.10.2019, 09:33
@Gaskutscher

Oh, Wow!

Jetzt wird die eine falsche Antwort mit einer anderen falschen Antwort begründet 😂

Hast du dir die angegebene Quelle denn mal angesehen? Daraus lässt sicher überhaupt nichts für deine Meinung ableiten. In der Entscheidung geht es primär um die Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Beeinträchtigung lediglich des seelischen Wohlbefindens und sekundär um Sachentscheidungsbefugnis des Revisionsgerichts.

Und ich frage dich nochmal: Worin soll hier die Bereicherungsabsicht liegen?

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Grinzz  21.10.2019, 18:50
@Gaskutscher

Ich sehe: Links kopieren kannst du 😉

Aber auf die Idee eine Begründung für deine Thesen zu liefern kommst du bisher nicht. Nochmal: Worin soll hier die Bereicherungsabsicht liegen?

Das Urteil beschäftigt sich:

1. Nicht mit dem tatbestandlichen Recht, da es lediglich die Verfassungsmäßigkeit der vorherigen Urteile bestätigt, und

2. mit einem im Detail anderen Fall.

Es nützt also nichts dieses Urteil wieder und wieder zu zitieren, du musst schon selbst begründen 😉

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Gaskutscher  21.10.2019, 19:31
@Grinzz

Ich sehe das du offensichtlich nicht in der Lage bist zu lesen. Von da her: Perlen vor die Säue...

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Grinzz  21.10.2019, 21:08
@Gaskutscher

Nun, ich konnte wenigstens erkennen, worin es in dem Urteil geht 😜

Leider lieferst du neben nutzlosen Links also keine Begründung für deine These. Schade. Es hätte eine spannende Diskussion werden können, besonders da du dich eigentlich nur mit den Urteilen hättest vertraut machen müssen, die dem BVerG-Urteil voran gegangen sind. Die Argumentation darin ist nämlich ebenso lustig wie haltlos, und durch neuere Urteile mittlerweile auch überarbeitet worden. Gerne hätte ich mit dir darüber diskutiert. Aber Du scheinst damit leider überfordert zu sein; ich traue mir gar die Prognose zu, dass du nicht einmal weißt was die Bereicherungsabsicht überhaupt ist 😉

Naja, vielleicht liest du dir beim nächsten mal nicht nur die Medienberichte, sondern auch die zugrunde liegenden Urteile durch - das erleichtert das Verständnis 😊

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Es ist zwar ein Betrug, aber das für die Bestellung einer Pizza der Strafrahmen ausgeschöpft würde bewzweifel ich.

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

DEin paar Euro kann dich der Joke aber dennoch kosten. Mindestens ein Schadensersatz für die Pizzeria ist fällig.


Grinzz  21.10.2019, 06:08
Es ist zwar ein Betrug (...)

Es handelt sich sicher nicht um einen Betrug, jedenfalls nicht um einen nach § 263 StGB. Wie kommst du darauf, dass dieser vorliegen sollte?

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5 Jahre wirst Du nicht bekommen.