ist das Identitätsdiebstahl oder sogar strafbar?

3 Antworten

Nein. Strafbar ist nur StGB § 263 Betrug:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Sie hat ihm ja nur Zeit gestohlen. Und "Zeit ist Geld" zählt eher im Taxi als im Internet ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt drauf an wie der Typ tickt. Ich würde eher mal aufpassen, was die Freundin dazu sagt, denn das könnte empfindlich werden. (Vorausgesetzt sie wusste nichts davon)


Maluschki 
Beitragsersteller
 01.06.2020, 15:45

sie weiß nichts davon und wird es auch nicht erfahren, der account ist ja weg

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Unwahrscheinlich, höchstens von der Geschädigten - die bekam ja aber nix mit.