ist das Identitätsdiebstahl oder sogar strafbar?
Hallo zusammen :)
meine kleine schwester hat scheiße gebaut und ich weiß nicht was ich da machen soll.
sie hat von einer entfernten freundin von ihr (kennen sich nicht wirklich) 3 instagram bilder genommen und sie mit einem fiktiven namen bei einer dating website angemeldet. einer mit dem sie dort geschrieben hat hat ihr dann ihren telegram namen entlockt und ihre nummer rausgefunden und so mit ihrem whatsapp profilbild gecheckt dass das profil gefälscht ist.
sie hat ihm klargemacht dass sie das mädchen auf den bildern kennt und zugegeben dass sie es gefälscht hat, hat dann sowohl das profil als auch den telegram account gelöscht.
der typ hat jetzt aber immer noch ihre nummer (daran kann man jetzt halt nichts mehr ändern).
sie hat aber nichts gemacht außer mit ein paar typen zu schreiben (unter ausgedachtem namen), dann hat sie es aber auch sofort gelöscht.
ist das strafbar? muss sie mit einer anzeige von ihm rechnen?
3 Antworten
Nein. Strafbar ist nur StGB § 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Sie hat ihm ja nur Zeit gestohlen. Und "Zeit ist Geld" zählt eher im Taxi als im Internet ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Kommt drauf an wie der Typ tickt. Ich würde eher mal aufpassen, was die Freundin dazu sagt, denn das könnte empfindlich werden. (Vorausgesetzt sie wusste nichts davon)
sie weiß nichts davon und wird es auch nicht erfahren, der account ist ja weg
Unwahrscheinlich, höchstens von der Geschädigten - die bekam ja aber nix mit.