Ist das Grund genug für eine neue Bafög-Leistung?


24.10.2022, 19:50

Zudem wird aufgrund von Corona ja ein oder zwei Semester abgezogen, weshalb er nicht im vierten, sondern dritten Semester ist.

1 Antwort

Nein, hier reicht kein wichtiger Grund mehr sondern es muss ein unabdingbarer Grund sein. Eine Erkrankung reicht hier nur aus, wenn diese dauerhaft (chronisch) ist und auf Grund dieser Krankheit eine Berufsausübung im gewählten Studienfach nicht mehr möglich ist (zB jemand studiert Chemie und entwickelt eine massive Allergie gegen chemische Stoffe). Du kannst gerne studieren, wirst aber kein BAföG mehr erhalten. Die coronabdingte Verlängerung der Regelstudienzeit ist hier auch nicht relevant. Du zählst weiterhin als 4. Semester.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Annaselke693 
Beitragsersteller
 25.10.2022, 11:01

Die BAföG Mitarbeiterin sagte, ich wäre wegen Corona noch im dritten Semester. Was denn nun?

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