Ist das erlaubt als Lehrer?

5 Antworten

Man kann wegen Datenschutzverstoß vorgehen. Ich bin auch noch Schüler, glaub mir, mir ist das auch schon passiert.

ABER: Wenn du deshalb zum Rektor gehst, machst du dich gar gar nicht beliebt bei der Lehrerin und sie wird dich noch weiter in der schullaufbahn begleiten. Und sie ist in der Machtposition.

Man bekämpft Feuer nicht mit Feuer.

Wenn es dich so unglaublich stört und vielleicht auch verletzt, empfehle ich dir, dass du persönlich mit ihr redest und ihr sagst, dass sie das bitte in Zukunft unterlassen soll. Lehrer sind auch Menschen und machen Fehler. Falls es noch mal passieren sollte, kannst du dann immer noch zum Klassenleiter oder Direktor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

lillllyyyyy7668 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 13:37

Dankeschön für deine Antwort. Ich werde deinen Rat verfolgen, und mit der Lehrkraft persönlich reden.

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Unbekannter1950  04.09.2024, 13:40
@lillllyyyyy7668

Mir hat das schon sehr oft geholfen, deshalb glaube ich, dass wenn du mal mit ihr nach der Stunde redest es nicht mehr vorkommen wird :)). Ich komme jetzt in die Oberstufe, daher hab ich schon sehr sehr sehr Erfahrung mit Komplikationen mit Lehrern. Es bringt einen nicht weiter wenn man den Lehrer ans Bein pisst 😂.

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Sieh es doch mal positiv: der große Schock beim nächsten Schulbesuch bleibt aus, und wer euch damit aufziehen will, hat wenigstens Zeit, einen geistreichen Kommentar vorzubereiten.

Komm runter, werd gesund und bereite dich besser auf die nächste Arbeit vor.

Von Experte notting bestätigt

Nein, das ist eine Missachtung Deines Persönlichkeitsrechts und das Deiner Klassenkameradin.

Lass Deinen Lehrer die Antworten zu Deiner Frage hier lesen, Du kannst das ja sicher ausdrucken.

Dan frage mal im Sekretariat, wer der DSGVO Beauftragte im Hause ist. Sucht das Gespräch. Erfolgt keine Einsicht oder Entschuldigung, bringt es zur Anzeige.


AlexausBue  04.09.2024, 13:38

DSGVO?

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AlexausBue  04.09.2024, 14:22
@swisstime

Mir ist schon klar was das ist, wüsste aber nicht, dass Notenbekanntgabe in der DSGVO erwähnt wird.

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Wiesel  04.09.2024, 14:28
@AlexausBue

Speziell nicht notwendig.

Eine DSGVO-konforme Notenbekanntgabe erfordert, dass keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person oder deren gesetzlichen Vertretern öffentlich gemacht werden.
• Noten und Zeugnisse sind gemäß DSGVO personenbezogene Daten.
• Die öffentliche Bekanntgabe von Noten bedarf einer speziellen datenschutzrechtlichen Handhabung.

Quelle

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