Ist das eine Strafrat?

critter  20.12.2020, 19:04

Die Info fehlt, warum er die zurückschicken will.

Nadinehi1 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 19:08

Bei uns ist gerade etwas Stress zuhause, ich hab zu meiner Mutter vor ihm gesagt das ich mich auf meine Pakete freu und er hat dann gesagt das er sie einfach zurück schickt

6 Antworten

Nein, das darf er natürlich nicht. Was sagt denn deine Mutter dazu?

Das ist Unterschlagung und strafbar.


Nadinehi1 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 19:06

Bei und ist zurzeit ein bisschen Stress und deshalb redet meine Mutter nicht mit uns

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Wenn er die nicht öffnet und nicht kaputt macht ist es keine Straftat.

Nicht jede Dummheit ist gleich eine Straftat, aber das Recht zu dergleichen hat er natürlich nicht.

weiss mama das?

las dir nicht von dem gefallen!


Nadinehi1 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 19:06

Sie weiß es aber da bei uns Zuhause zur Zeit Stress ist redet Sie nicht mit uns und sagt nichts dazu, danke

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Je nach Situation, kann dies eine Unterschlagung sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nadinehi1 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 19:04

Könnten Sie mir das bitte genauer erklären?

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Johannes2309  20.12.2020, 19:13
@Nadinehi1

Die Unterschlagung besteht im wesentlichen aus zwei Dingen.

Der erste Bestand ist die bewegliche Sache. Pakete erfüllen dies natürlich, somit ist der erste Punkt erfüllt.

Der zweite Bestand ist, diese Sache sich oder einem Dritten, rechtswidrig zuzueignen. Bedeutet Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten.

Je nach Art der Wegnahme, kann auch der Diebstahl verwirklicht werden. Beim Diebstahl wird noch die Wegnahme und nicht nur die Inbesitznahme der Sache vorausgesetzt. Eine eindeutige Unterscheidung kann ich daher nicht vornehmen, solange ich den Prozess der Aneignung nicht kenne.

Natürlich kann der Freund damit argumentieren, die Sachen zurückzuschicken und somit keine Aneignung vorzunehmen. In meinen Augen ist diese Argumentation rechtlich nicht möglich, da die Sache bereits in deinem Besitz ist und du zugleich Eigentümer bist.

Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich und nicht zu juristisch formuliert.

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Nadinehi1 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 19:14
@Johannes2309

Vielen vielen vielen Dank, das hat mir wirklich weitergeholfen

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