Ist das ein Wasserschaden bzw Wasser in der Wand?

6 Antworten

Das sieht dramatisch aus!

Habt Ihr Haupthähne für die Wasserzuleitungen zu Eurer Wohnung. Manchmal findet man so etwas im Bad oder in der Küche. 1 für Warmwasser und 1 für Kaltwasser. Diese am besten sofort zudrehen.

Dann überlegen, welche Leitungen dahinter sein könnten. Ist z. B. genau gegenüber die Armatur für die Badewanne, Waschbecken oder Dusche, kann ein Wasserrohrbruch in der Wand die Ursache sein.

Da ist auch ein Lichtschalter, also möglicherweise sind auch Stromleitungen im nassen Bereich. Es könnte, wenn z. B. das Leerrohr voll läuft, zu einem Kurzschluss kommen.

Also unbedingt schnell handeln, wenn möglich Wasserzulauf abdrehen, sofort dem Vermieter Bescheid geben und dieser könnte sofort seine Versicherung informieren. Diese schickt dann ggf. eine Leckortungsfirma, wenn die Ursache nicht schnell gefunden werden kann.

Jede Verzögerung kann zu weiteren schweren Schäden im Haus führen.

da es eine Innenwand ist wäre hohe Luftfeuchte und Tauwasser dort sehr ungewöhnlich -- also ja, vermutlich Wasserschaden.

Würde ich möglichst schnell melden. Wenn es der Vermieter aussitzt, wird es für ihn teurer. Ihr solltet jedoch sauber sein.

Das sieht schon nach Feuchtigkeit aus sollte gemessen werden. Dann wisst ihr es sicher.
alles andere ist nur Rätselraten.
wenn es Feucht ist muss euer Vermieter sowieso reagieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da läuft Wasser aus.. das sollte dringend geklärt werden.

Gerade in den unteren Etagen und für euch wird’s sonst große Probleme geben

Das sieht nach Wasser in der Wand aus. Aufsteigende Feuchtigkeit.

Einfach mit der flachen Hand anfassen, da fühlst du es.

Kann auch sein, dass das bereits überstrichener Schimmel ist der nun wieder nach außen drängt.

So oder so, unbedingt schnellstens den Vermieter informieren, dazu bist du verpflichtet um größeren Schaden zu vermeiden. Der muss gucken, woher das Schadbild resultiert und Maßnahmen zur Behebung der Ursache wie auch der Symptome ergreifen.

Passiert nichts, wäre eine Mietminderung in Erwägung zu ziehen.