Hintergrundgeschichte: Als Student bin ich erst mal in einer Vorstadt Wohnung aus den 60ern untergekommen.
Ich habe also kein Geld für teure Maßnahmen und kann hier erstmal die nächsten Jahre auch nicht unbedingt weg. Was Wohnungen betrifft hab ich hier auch gerade keine andere Auswahl mehr.
Ich habe in einem Schadstoffhinweis gelesen, dass Asbest hier wohl irgendwo im Putz vorkommen soll. Das haben mir die Nachbarn auch halbwegs bestätigen können.
In einem Lager / Kellerraum der mit der Wohnung verbunden ist, bröckelt der Putz ab. Der Putz ist leicht rissig und kleine Stücke davon liegen auf dem Boden.
Ich habe nicht vor den Putz dort mechanisch zu bearbeiten und möchte den Raum auch nur als Lagerkammer benutzen.
Ich habe da erst mal eine Tapete über die betroffene Stelle geklebt. An anderen Stellen komme ich nicht an, weil dort Regale angebaut sind, die ich nicht entfernen kann und wegen der Gefahr auch nicht entfernen möchte.
Können sich aus rissigen und zerfallenden Putz überhaupt Asbestfasern freisetzen?
Da es sich um einen Lager / Kellerraum handelt, kann man dort auch nicht Lüften, weil es keine Fenster gibt. Das wäre ein Problem wenn dort Fasern freigesetzt werden.
Welche Pflichten treffen den Vermieter? Der Vermieter ist eine kleine Wohnungsgesellschaft hier vor Ort, Asbest kam aber nicht zur Ansprache. Der Vermieter hat nicht auf Asbest hingewiesen. Das dort möglicherweise Asbest verbaut wurde, habe ich selbst herausgefunden.
Müsste der Vermieter eine Anwesenheit von Asbest mitteilen? Das ist meine erste Wohnung und mit der Situation bin ich sehr überfordert.